Datenschutz Beratung Speyer

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Datenschutz für Ihr Unternehmen, kompetent und ganzheitlich aus der Praxis. Machen Sie Gebrauch von unserem kostenfreien Erstgespräch mit einem Datenschutzexperten und bekommen Sie passgenaue Beratung!

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Mit langjähriger Erfahrung sorgen unsere IT-Sicherheitsexperten, ob CISO, CIO, IT-Leiter oder IT-Manager, dafür, dass Ihr Unternehmen die passgenaue Lösung erhält.

Dr. Michael Gorski Consulting GmbH Team

Der Unterschied unserer Leistungen zu anderen Beratungen

Unsere Leistungen

Externer Datenschutzbeauftragter

  • Offizielle Bestellung zum externen DSB
  • DSGVO-betreffende Beratung
  • Individuelle Kommunikation mit Dritten, wie zum Beispiel Datenschutzbehörden

Datenschutzberatung

  • Datenschutzbericht aufgrund Datenschutzbestandsaufnahme
  • Datenschutzmanagementsystem-Einführung
  • Priorisierungen und Handslungsempfehlungen aufgrund Datenschutz-Maßnahmekataloge
  • Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
  • Umsetzung gesetzlicher Vorgaben zum Datenschutz im Unternehmen
  • DSFA (Datenschutzfolgeabschätzungen)
  • Anfragen von Betroffenen sachkundig bearbeiten
  • Audits zum Datenschutz, einmal im Jahr samt Maßnahmenkatalogen
  • Checklisten und Vorlagen z.B.:

Auftragsverarbeitungsverträge
Richtlinien für den Datenschutz im Homeoffice

Datenschutzdokumentation

  • Verzeichnisse der Verfahren
  • Vorgabedokumente/Policies
  • Verschwiegenheitsverpflichtungen
  • Individuelle Datenschutzerklärungen

Datenschutz Zertifizierung nach ISO 27701

  • Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems nach ISO 27701
  • Integration in bestehende Managementsysteme nach ISO 27001
  • Vorbereitung und Begleitung einer Zertifizierung

Datenschutz-Website-Check

  • Scanning und Bereinigung von Datenschutzschwachstellen der eigenen Website
  • DS-konformer Cookie-Banner

Schulungen zum Datenschutz

  • Mitarbeiter und Führungskräfte Schulungen zum Thema „Awareness“

Erstberatung kostenlos

Unsere Experten beraten Sie gerne zu weiterführenden Fragen im Datenschutz und finden die passende Lösung für Ihr Unternehmen.
Wir sind in Speyer, Deutschland und Europa tätig und unterstützen Sie.

Häufig gestellte Fragen

zum Thema Datenschutz-Beratung Speyer

Externe Datenschutzbeauftragte bringen umfangreiche Expertise mit, sodass sie unvoreingenommene Meinungen und Lösungen anbieten können. Da sie weder durch Kündigungsschutz noch Betriebsratsmitbestimmung beeinflusst sind, bleibt ihre Objektivität unangetastet.

Viele Unternehmen müssen einen Datenschutzbeauftragten ernennen, um die Einhaltung neuester Vorschriften zur Verarbeitung personenbezogener und sensibler Daten zu gewährleisten. Ganz gleich, ob die Ernennung Pflicht ist oder einfach nur empfohlen wird: Datenschutzbeautragte stellen sicher, dass alle relevanten Prozesse in Unternehmen – unabhängig von deren Größe – alle relevanten Anforderungen erfüllen können.

Von automatisierten Systemen, die große Mengen Daten verarbeiten, bis hin zu Datenschutzverpflichtungen für Krankenakten: Die Ernennung von Beauftragten für Datenschutz ist von unschätzbarem Wert, wenn es um die langfristige IT-Sicherheit eines Unternehmens geht.

Ja, gemäß Artikel 27 DSGVO ist jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet und speichert, auch wenn es nur vorübergehend ist, verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Die Geschäftsführung muss ihn schriftlich bestimmten und bleibe auch danach noch letztverantwortlich für den Datenschutz.

Zum einen stärkt ein gutes Datenschutzmanagementsystem die Rechte von Mitarbeitern und macht Arbeitgeber attraktiver. Zum anderen verhindert guter Datenschutz ganz einfach große Schäden, da Strafen folgen können, wenn Unternehmen Daten nicht korrekt nach den DSGVO-Vorgaben Daten verarbeiten. Die Kontrollen hierzu werden immer schärfer und kleine wie große Unternehmen müssen sich darauf einstellen.

Die Folgekosten von schlechtem Datenschutz gehen jedoch weit über rein finanzielle Gesichtspunkte hinaus. Datenverlust ist gleich Vertrauensverlust. Wer auf die Daten seiner Kunden, Mitarbeiter und Geschäftspartner achtet, gewinnt Vertrauen und damit langfristige Beziehungen, die sich buchstäblich auszahlen.

Unser Team erfahrener Datenschutzberater führt eine Vor-Ort-Prüfung durch, um die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen in Ihrem Unternehmen im Hinblick auf die Allgemeine Datenschutzverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und andere einschlägige Vorschriften gründlich zu analysieren.

Wir untersuchen sorgfältig interne Strukturen wie Vereinbarungen mit Dienstleistern sowie alle vorhandenen Dokumente und Websiteinhalte, die sich auf die Datenschutzstandards beziehen. Der daraus resultierende Datenschutz-Audit-Bericht dient uns dann als Grundlage für die Formulierung Lösungen, die die während unseres Audits festgestellten Schwachstellen effektiv beheben.

Umfang und Häufigkeit von Datenschutzschulungen (organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO) hängen von der Größe und Komplexität Ihres Unternehmens ab. Im Allgemeinen sollten alle Mitarbeiter mindestens einmal im Jahr eine Art von Datenschutzschulung erhalten. Dabei werden diese für Datenschutz und Datensicherheit sensibilisiert. Für Mitarbeiter, die häufiger mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen (z. B. IT-Mitarbeiter oder Kundendienstmitarbeiter), können öfter Schulungen erforderlich sein. Unsere Berater werden mit Ihnen zusammenarbeiten, um den für Ihr Unternehmen am besten geeigneten Schulungsplan und -inhalt zu ermitteln.|Es kommt darauf an, wie groß Ihr Unternehmen ist. Grundsätzlich sollte jeder Mitarbeiter mindestens einmal jährlich eine Datenschutzschulung erhalten. Dese dienen zur Sensibilisierung – womit schon viel erreicht sein kann. Mitarbeiter, die öfter mit personenbezogenen Daten in Kontakt kommen (IT-Mitarbeiter, Kundendienst u. a.), können öfter Schulungen nötig sein. Wir arbeiten diesbezüglich mit Ihnen zusammen, um den besten Schulungsplan für Ihr Unternehmen zu gestalten und die passenden Inhalte zu ermitteln.}

Unsere Datenschutzschulungen decken eine Vielzahl von Themen ab, darunter: Verständnis für personenbezogene Daten und deren Verwendung, Schutz von Daten, GDPR/DSGVO-Grundsätze, Informationssicherheit, Sicherheitsprotokolle, Meldung von und Reaktion auf Datenschutzvorfälle, der richtige Umgang mit Daten am Arbeitsplatz. Darüber hinaus können wir unsere Schulungen auf Ihre speziellen Bedürfnisse zuschneiden.

Die Umsetzung von Datenschutzmaßnahmen kann mithilfe eines DSMS vereinfacht werden. Es bietet einen Überblick über die zahlreichen Vorschriften, die zu beachten sind, um die Einhaltung der Datenschutzgesetze sicherzustellen. Mit dem System können rechtliche Anforderungen erfüllt und Risiken schnell und einfach erkannt werden, um die Daten sicher zu schützen.


Durch die Verwendung des DSMS können Unternehmen ihre internen Prozesse für Compliance-Management, Risikomanagement und IT-Sicherheit verbessern. Das System ist auf die spezifischen Anforderungen des Unternehmens zugeschnitten und ermöglicht die Überwachung von Datenschutzmaßnahmen sowie die Nachvollziehbarkeit von Änderungen und den Nachweis im Falle eines Audits.


Zusätzlich zu den Datenschutzmaßnahmen bietet das DSMS auch umfangreiche Berichtsfunktionen, die detaillierte Informationen über den aktuellen Datenschutzstatus sowie angewandte Maßnahmen liefern. Dadurch können sowohl die Geschäftsleitung als auch die Mitarbeiter potenzielle Verstöße oder Risiken schnell erkennen und bei Bedarf geeignete Korrekturmaßnahmen ergreifen.

Unsere Blog-Artikel

In unseren Artikeln berichten wir von aktuellen Neuigkeiten bis hin zu wertvollen Informationen rund um BCM, IT-Sicherheit und Datenschutz.

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