Datenschutz Beratung Hamburg

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Egal ob als CISO, CIO, IT-Leiter oder IT-Manager, unsere IT-Sicherheitsexperten bringen ihre langjährige Erfahrung ein, um Ihrem Unternehmen eine maßgeschneiderte Lösung zu liefern.

Dr. Michael Gorski Consulting GmbH Team

Der Unterschied unserer IT-Sicherheits- Beratung zu anderen Beratungen

Unsere Leistungen

Datenschutzbeauftragter (extern)

  • Offizielle Bestellung zum externen DSB
  • DSGVO-betreffende Beratung
  • Kommunikation mit Dritten (z. B. Datenschutzbehörden)

Beratung zum Datenschutz

  • Datenschutzbericht aufgrund Datenschutzbestandsaufnahme
  • Einführung eines Datenschutz-Managementsystems
  • Datenschutz-Maßnahmenkataloge mit Handlungsempfehlungen und Priorisierungen
  • Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
  • Gestaltung datenschutzkonformer Unternehmensprozesse nach gesetzlichen Vorgaben
  • Datenschutzfolgeabschätzungen
  • Bearbeitung von Betroffenenanfragen
  • Jährliche Datenschutzaudits mit Auditbericht und Maßnahmenkatalogen
  • Checklisten und Vorlagen z.B.:

Verträge zur Auftragsverarbeitung
Datenschutzrichtlinien fürs Homeoffice

Datenschutzdokumentation

  • Verfahrensverzeichnisse
  • Vorgabedokumente/Policies
  • Verschwiegenheitsverpflichtungen
  • Datenschutzerklärungen (individuell)

Datenschutz Zertifizierung nach ISO 27701

  • Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems nach ISO 27701
  • Integration in bestehende Managementsysteme nach ISO 27001
  • Vorbereitung und Begleitung einer Zertifizierung

Datenschutz-Website-Check

  • Prüfung und Optimierung der eigenen Website auf Datenschutzschwachstellen
  • Datenschutzkonformer Cookie-Consent

Datenschutz-Schulungen

  • Mitarbeiter und Führungskräfte Schulungen zum Thema „Awareness“

Kostenlose Erstberatung

Unsere Experten beraten Sie gerne zu weiterführenden Fragen im Datenschutz und finden die passende Lösung für Ihr Unternehmen.
Wir sind in Hamburg, Deutschland und Europa tätig und unterstützen Sie.

Häufig gestellte Fragen

zum Thema Datenschutzberatung Hamburg

Externe Datenschutzbeauftragte bringen umfangreiche Fachexpertise mit, sodass sie unabhängige Analysen und Hilfen anbieten können. Da sie weder durch Kündigungsschutz noch Betriebsratsmitbestimmung beeinflusst sind, bleibt ihre Objektivität unangetastet.

Viele Unternehmen müssen einen Beauftragten für den Datenschutz ernennen, um die Einhaltung neuester Vorschriften zur Verarbeitung personenbezogener und sensibler Daten zu gewährleisten. Ganz gleich, ob die Ernennung Pflicht ist oder einfach nur empfohlen wird: Datenschutzbeautragte stellen sicher, dass alle relevanten Prozesse in Unternehmen – unabhängig von deren Größe – auf dem neuesten Stand sind und den Vorschriften entsprechen.

Von automatisierten Systemen, die große Mengen Daten verarbeiten, bis hin zu Datenschutzverpflichtungen für Krankenakten: Die Ernennung von Beauftragten für Datenschutz ist von unschätzbarem Wert, wenn es um die langfristige IT-Sicherheit eines Unternehmens geht.

Ja, jedes Unternehmen, das auf irgendeine Art und Weise personenbezogene Daten verarbeitet und speichert – auch nur vorübergehend – ist zum Bestellen eines Datenschutzbeauftragten laut Artikel 27 DSGVO verpflichtet.
Die Geschäftsführung muss ihn schriftlich bestimmten und bleibe auch danach noch letztverantwortlich für den Datenschutz.

Zum einen stärkt ein gutes Datenschutz-Management-System die Rechte von Mitarbeitern und macht Arbeitgeber attraktiver. Zum anderen verhindert guter Datenschutz ganz einfach große Schäden, da Strafen folgen können, wenn Unternehmen Daten nicht korrekt nach den DSGVO-Vorgaben Daten verarbeiten. Die Kontrollen hierzu werden immer strenger und kleine wie große Unternehmen sind davon betroffen.

Die Folgen eines Datenschutzlecks können jedoch über das Finanzielle hinausgehen. Langfristig verlorenes Vertrauen in ein Unternehmen schadet mehr als Bußgelder. Kunden, Mitarbeiter und Partner wissen umsichtigen Umgang mit ihren sensiblen Daten zu schätzen und bleiben Ihnen treu.

Unser Team erfahrener Datenschutzberater führt eine Vor-Ort-Prüfung durch, um die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen in Ihrem Unternehmen im Hinblick auf die Allgemeine Datenschutzverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und andere einschlägige Vorschriften gründlich zu analysieren.

Wir untersuchen sorgfältig interne Strukturen wie Vereinbarungen mit Dienstleistern sowie alle vorhandenen Dokumente und Websiteinhalte, die sich auf die Datenschutzstandards beziehen. Der daraus resultierende Datenschutz-Audit-Bericht dient uns dann als Grundlage für die Formulierung Lösungen, die die während unseres Audits festgestellten Schwachstellen effektiv beheben.

Umfang und Häufigkeit von Datenschutzschulungen (organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO) hängen von der Größe und Komplexität Ihres Unternehmens ab. Im Allgemeinen sollten alle Mitarbeiter mindestens einmal im Jahr eine Art von Datenschutzschulung erhalten. Dabei werden diese für Datenschutz und Datensicherheit sensibilisiert. Für Mitarbeiter, die häufiger mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen (z. B. IT-Mitarbeiter oder Kundendienstmitarbeiter), können öfter Schulungen erforderlich sein. Unsere Berater werden mit Ihnen zusammenarbeiten, um den für Ihr Unternehmen am besten geeigneten Schulungsplan und -inhalt zu ermitteln.|Es kommt darauf an, wie groß Ihr Unternehmen ist. Grundsätzlich sollte jeder Mitarbeiter mindestens einmal jährlich eine Datenschutzschulung erhalten. Dese dienen zur Sensibilisierung – womit schon viel erreicht sein kann. Mitarbeiter, die öfter mit personenbezogenen Daten in Kontakt kommen (IT-Mitarbeiter, Kundendienst u. a.), können öfter Schulungen nötig sein. Wir arbeiten diesbezüglich mit Ihnen zusammen, um den besten Schulungsplan für Ihr Unternehmen zu gestalten und die passenden Inhalte zu ermitteln.}

Unsere Datenschutzschulungen decken eine Vielzahl von Themen ab, darunter: Informationssicherheit, Schutz von Daten am Arbeitsplatz und der richtige Umgang mit Daten, GDPR/DSGVO-Grundsätze, Verständnis für personenbezogene Daten und deren Verwendung, Meldung von und Reaktion auf Datenschutzvorfälle, Sicherheitsprotokolle. Darüber hinaus können wir unsere Schulungen auf Ihre speziellen Bedürfnisse zuschneiden.

Ein DSMS ist eine umfassende Lösung zur Umsetzung von Datenschutzmaßnahmen. Es bietet einen Überblick über die zahlreichen Vorschriften, die zu beachten sind, um die Einhaltung der Datenschutzgesetze sicherzustellen. Das System hilft, rechtliche Anforderungen zu erfüllen und Risiken schnell und einfach zu erkennen.


Das DSMS unterstützt auch die internen Prozesse des Compliance-Managements, des Risikomanagements und der IT-Sicherheit. Es ist auf die spezifischen Anforderungen des Unternehmens zugeschnitten und ermöglicht die Überwachung von Datenschutzmaßnahmen, die Nachvollziehbarkeit von Änderungen und den Nachweis im Falle eines Audits.


Zusätzlich zu den Datenschutzmaßnahmen bietet das DSMS auch umfangreiche Berichtsfunktionen, die detaillierte Informationen über den aktuellen Datenschutzstatus sowie angewandte Maßnahmen liefern. Dadurch können sowohl die Geschäftsleitung als auch die Mitarbeiter potenzielle Verstöße oder Risiken schnell erkennen und bei Bedarf geeignete Korrekturmaßnahmen ergreifen.

Unsere Blog-Artikel

In unseren Artikeln behandeln wir aktuelle News bis hin zu wertvollen Informationen rund um Datenschutz, IT-Sicherheit und BCM.

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