Datenschutz Beratung Ulm

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Kompetenter und ganzheitlicher Datenschutz für Ihr Geschäft, praxisnah. Ziehen Sie Nutzen aus unserer kostenfreien Erstberatung mit einem Datenschutzspezialisten und bekommen Sie die Beratung, die Sie benötigen!

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Unsere IT-Sicherheitsexperten, ob CISO, CIO, IT-Leiter oder IT-Manager, nutzen ihre umfangreichen Praxiserfahrungen, um Ihr Unternehmen mit maßgeschneiderten Lösungen zu versorgen.

Dr. Michael Gorski Consulting GmbH Team

Der Unterschied unserer IT-Sicherheits- Beratung zu anderen Beratungen

Unsere Leistungen

Datenschutzbeauftragter (extern)

  • Offizielle Bestellung zum externen DSB
  • Beratung in allen Belangen der DSGVO
  • Professionelle Ansprechpartner für Dirtte (z. B. Datenschutzbehörden)

Datenschutzberatung

  • Datenschutzbestandsaufnahmen mit Datenschutzbericht
  • Datenschutzmanagementsystem-Einführung
  • Maßnahmekataloge samt Handlungsempfehlungen für den Datenschutz
  • Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
  • Gestaltung datenschutzkonformer Unternehmensprozesse nach gesetzlichen Vorgaben
  • Datenschutzfolgeabschätzungen
  • Sachkundige Bearbeitung von Betroffenenanfragen
  • Audits zum Datenschutz, einmal im Jahr samt Maßnahmenkatalogen
  • Checklisten und Vorlagen z.B.:

Auftragsverarbeitungsverträge
Homeoffice-Richtlinien

Dokumentation des Datenschutzes

  • Verzeichnisse der Verfahren
  • Dokumente für Vorgaben und Policies
  • Verschwiegenheitsverpflichtungen
  • Individuelle Datenschutzerklärungen

Datenschutz Zertifizierung nach ISO 27701

  • Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems nach ISO 27701
  • Integration in bestehende Managementsysteme nach ISO 27001
  • Vorbereitung und Begleitung einer Zertifizierung

Website-Check bzgl. Datenschutz

  • Website-Check zur Bereinigung der eigenen Website von Datenschutzschwachstellen
  • Datenschutzkonformer Cookie-Consent

Schulungen zum Datenschutz

  • Awareness-Schulungen für Mitarbeitende und Führungskräfte

Erstberatung kostenlos

Unsere Experten beraten Sie gerne zu weiterführenden Fragen im Datenschutz und finden die passende Lösung für Ihr Unternehmen.
Wir sind in Ulm, Deutschland und Europa tätig und unterstützen Sie.

Häufig gestellte Fragen

zum Thema Datenschutz-Beratung Ulm

Externe Datenschutzbeauftragte bringen umfangreiche Expertise mit, sodass sie supervidierende Meinungen und Lösungen anbieten können. Da sie weder durch Kündigungsschutz noch Betriebsratsmitbestimmung beeinflusst sind, bleibt ihre Objektivität unangetastet.

Viele Unternehmen müssen einen Datenschutzbeauftragten ernennen, um die Einhaltung neuester Vorschriften zur Verarbeitung personenbezogener und sensibler Daten zu gewährleisten. Ganz gleich, ob die Ernennung Pflicht ist oder einfach nur empfohlen wird: Diese Personen stellen sicher, dass alle relevanten Prozesse in Unternehmen – unabhängig von deren Größe – auf dem neuesten Stand sind und den Vorschriften entsprechen.

Von automatisierten Systemen, die große Mengen Daten verarbeiten, bis hin zu Datenschutzverpflichtungen für Krankenakten: Die Ernennung von Beauftragten für Datenschutz ist von unschätzbarem Wert, wenn es um die langfristige Sicherheit eines Unternehmens geht.

Ja, die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten ergibt sich aus Artikel 27 DSGVO und betrifft in der Regel jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet. Dies ist bereits dann der Fall, sobald ein Unternehmen z. B. Mitarbeitende einstellt.
Datenschutzbeauftragte werden schriftlich durch die Geschäftsführung benannt. Die Geschäftsführung entlässt dies jedoch nicht aus der letztlichen Verantwortung für den Datenschutz.

Zum einen stärkt ein gutes Management des Datenschutzes die Rechte von Mitarbeitern und macht Arbeitgeber attraktiver. Zum anderen verhindert guter Datenschutz ganz einfach große Schäden, da Strafen folgen können, wenn Unternehmen Daten nicht korrekt nach den DSGVO-Vorgaben Daten verarbeiten. Die Kontrollen hierzu werden immer konsequenter und kleine wie große Unternehmen bleiben davon nicht verschont.

Die Folgen eines Datenschutzlecks können jedoch über das Finanzielle hinausgehen. Langfristig verlorenes Vertrauen in ein Unternehmen schadet mehr als Bußgelder. Kunden, Mitarbeiter und Partner wissen umsichtigen Umgang mit ihren sensiblen Daten zu schätzen und bleiben Ihnen treu.

Unser Team erfahrener Datenschutzberater führt eine Vor-Ort-Prüfung durch, um die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen in Ihrem Unternehmen im Hinblick auf die Allgemeine Datenschutzverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und andere einschlägige Vorschriften gründlich zu analysieren.

Wir untersuchen mit aller gebotenen Akribie Ihre internen Strukturen, von Vereinbarungen mit Dienstleistern, über alle Dokumente und Websiteinhalte bis zu Personaldokumenten. Daraufhin erstellen wir einen Audit-Bericht zum Datenschutz, der uns als Grundlage dafür dient, die passenden Lösungen umzusetzen, um die im Audit entdeckten Schwachstellen zu schließen.

Umfang und Häufigkeit von Datenschutzschulungen (organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO) hängen von der Größe und Komplexität Ihres Unternehmens ab. Im Allgemeinen sollten alle Mitarbeiter mindestens einmal im Jahr eine Art von Datenschutzschulung erhalten. Dabei werden diese für Datenschutz und Datensicherheit sensibilisiert. Für Mitarbeiter, die häufiger mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen (z. B. IT-Mitarbeiter oder Kundendienstmitarbeiter), können öfter Schulungen erforderlich sein. Unsere Berater werden mit Ihnen zusammenarbeiten, um den für Ihr Unternehmen am besten geeigneten Schulungsplan und -inhalt zu ermitteln.|Es kommt darauf an, wie groß Ihr Unternehmen ist. Grundsätzlich sollte jeder Mitarbeiter mindestens einmal jährlich eine Datenschutzschulung erhalten. Dese dienen zur Sensibilisierung – womit schon viel erreicht sein kann. Mitarbeiter, die öfter mit personenbezogenen Daten in Kontakt kommen (IT-Mitarbeiter, Kundendienst u. a.), können öfter Schulungen nötig sein. Wir arbeiten diesbezüglich mit Ihnen zusammen, um den besten Schulungsplan für Ihr Unternehmen zu gestalten und die passenden Inhalte zu ermitteln.}

Unsere Datenschutzschulungen decken eine Vielzahl von Themen ab, darunter: Der richtige Umgang mit Daten am Arbeitsplatz, Schutz von Daten, Verständnis für personenbezogene Daten und deren Verwendung, GDPR/DSGVO-Grundsätze, Informationssicherheit, Meldung von und Reaktion auf Datenschutzvorfälle, Sicherheitsprotokolle. Darüber hinaus können wir unsere Schulungen auf Ihre speziellen Bedürfnisse zuschneiden.

Die Umsetzung von Datenschutzmaßnahmen kann mithilfe eines DSMS vereinfacht werden. Es bietet einen Überblick über die zahlreichen Vorschriften, die zu beachten sind, um die Einhaltung der Datenschutzgesetze sicherzustellen. Mit dem System können rechtliche Anforderungen erfüllt und Risiken schnell und einfach erkannt werden, um die Daten sicher zu schützen.


Mit dem DSMS können Unternehmen ihre internen Prozesse für Compliance-Management, Risikomanagement und IT-Sicherheit optimieren. Durch die Anpassung an die spezifischen Anforderungen des Unternehmens können Datenschutzmaßnahmen überwacht, Änderungen nachvollzogen und im Falle eines Audits nachgewiesen werden.


Das DSMS umfasst auch eine Reihe von Berichtsfunktionen, die detaillierte Informationen über den Datenschutzstatus liefern und Maßnahmen, die zur Anwendunge kommen. Dies ermöglicht es sowohl der Geschäftsleitung als auch den Mitarbeitern, mögliche Verstöße oder Risiken schnell zu erkennen und bei Bedarf Korrekturmaßnahmen zu ergreifen.

Unsere Beiträge

In unseren Artikeln behandeln wir aktuelle Neuigkeiten bis hin zu wertvollen Informationen rund um BCM, Datenschutz und IT-Sicherheit.

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