Datenschutz Beratung Tübingen

Ihre Experten für Datenschutz

Praxisnaher, ganzheitlicher und kompetenter Datenschutz für Ihr Unternehmen. Profitieren Sie von einer unverbindlichen Erstberatung mit einem unserer Datenschutzspezialisten, maßgeschneidert für Ihre Anforderungen!

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Beratung Datenschutz Tübingen

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Ihre Ansprechpartner in Fragen rund um Datenschutz Tübingen

Egal ob als CISO, CIO, IT-Leiter oder IT-Manager, unsere IT-Sicherheitsexperten bringen ihre langjährige Erfahrung ein, um Ihrem Unternehmen eine maßgeschneiderte Lösung zu liefern.

Dr. Michael Gorski Consulting GmbH Team

Der Unterschied unserer Leistungen zu anderen Beratungen

Unsere Leistungen

Datenschutzbeauftragter (extern)

  • Offizielle Bestellung zum externen DSB
  • DSGVO-betreffende Beratung
  • Individuelle Kommunikation mit Dritten, wie zum Beispiel Datenschutzbehörden

Datenschutzberatung

  • Bestandsaufnahmen zum Datenschutz inkl. Bericht
  • Datenschutzmanagementsystem-Einführung
  • Priorisierungen und Handslungsempfehlungen aufgrund Datenschutz-Maßnahmekataloge
  • Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
  • Gestaltung datenschutzkonformer Unternehmensprozesse nach gesetzlichen Vorgaben
  • DSFA (Datenschutzfolgeabschätzungen)
  • Anfragen von Betroffenen sachkundig bearbeiten
  • Jährliche Datenschutzaudits mit Auditbericht und Maßnahmenkatalogen
  • Checklisten und Vorlagen z.B.:

Verträge zur Auftragsverarbeitung
Homeoffice-Richtlinien

Dokumentation des Datenschutzes

  • Verzeichnisse der Verfahren
  • Dokumente für Vorgaben und Policies
  • Verschwiegenheitsverpflichtungen
  • Individuelle Datenschutzerklärungen

Datenschutz Zertifizierung nach ISO 27701

  • Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems nach ISO 27701
  • Integration in bestehende Managementsysteme nach ISO 27001
  • Vorbereitung und Begleitung einer Zertifizierung

Website-Check bzgl. Datenschutz

  • Prüfung und Optimierung der eigenen Website auf Datenschutzschwachstellen
  • DS-konformer Cookie-Banner

Schulungen zum Thema Datenschutz

  • Mitarbeiter und Führungskräfte Schulungen zum Thema „Awareness“

Kostenlose Erstberatung

Unsere Experten beraten Sie gerne zu weiterführenden Fragen im Datenschutz und finden die passende Lösung für Ihr Unternehmen.
Wir sind in Tübingen, Deutschland und Europa tätig und unterstützen Sie.

Häufig gestellte Fragen

zum Thema Datenschutzberatung Tübingen

Externe Datenschutzbeauftragte bringen umfangreiche Kenntnisse mit, sodass sie unvoreingenommene Analysen und Problemlösungen anbieten können. Da sie weder durch Kündigungsschutz noch Betriebsratsmitbestimmung beeinflusst sind, bleibt ihre Objektivität unangetastet.

Viele Unternehmen müssen einen Datenschutzbeauftragten ernennen, um die Einhaltung neuester Vorschriften zur Verarbeitung personenbezogener und sensibler Daten zu gewährleisten. Ganz gleich, ob die Ernennung Pflicht ist oder einfach nur empfohlen wird: Datenschutzbeautragte stellen sicher, dass alle relevanten Prozesse in Unternehmen – unabhängig von deren Größe – alle relevanten Anforderungen erfüllen können.

Von automatisierten Systemen, die große Mengen Daten verarbeiten, bis hin zu Datenschutzverpflichtungen für Krankenakten: Die Ernennung von Beauftragten für Datenschutz ist von unschätzbarem Wert, wenn es um die langfristige IT-Sicherheit eines Unternehmens geht.

Ja, jedes Unternehmen, das auf irgendeine Art und Weise personenbezogene Daten verarbeitet und speichert – auch nur vorübergehend – ist zum Bestellen eines Datenschutzbeauftragten laut Artikel 27 DSGVO verpflichtet.
Datenschutzbeauftragte werden schriftlich durch die Geschäftsführung benannt. Die Geschäftsführung entlässt dies jedoch nicht aus der letztlichen Verantwortung für den Datenschutz.

Zum einen stärkt ein gutes Management des Datenschutzes die Rechte von Mitarbeitern und macht Arbeitgeber attraktiver. Zum anderen beugt guter Datenschutz finanziellen Schäden vor, da Strafen folgen können, wenn Unternehmen Daten nicht korrekt nach den DSGVO-Vorgaben Daten verarbeiten. Die Kontrollen hierzu werden immer schärfer und kleine wie große Unternehmen bleiben davon nicht verschont.

Die Folgekosten von schlechtem Datenschutz gehen jedoch weit über rein finanzielle Gesichtspunkte hinaus. Datenverlust ist gleich Vertrauensverlust. Wer auf die Daten seiner Kunden, Mitarbeiter und Geschäftspartner achtet, gewinnt Vertrauen und damit langfristige Beziehungen, die sich buchstäblich auszahlen.

Unser Team erfahrener Datenschutzberater führt eine Vor-Ort-Prüfung durch, um die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen in Ihrem Unternehmen im Hinblick auf die Allgemeine Datenschutzverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und andere einschlägige Vorschriften gründlich zu analysieren.

Wir untersuchen sorgfältig interne Strukturen wie Vereinbarungen mit Dienstleistern sowie alle vorhandenen Dokumente und Websiteinhalte, die sich auf die Datenschutzstandards beziehen. Der daraus resultierende Datenschutz-Audit-Bericht dient uns dann als Grundlage für die Formulierung Lösungen, die die während unseres Audits festgestellten Schwachstellen effektiv beheben.

Umfang und Häufigkeit von Datenschutzschulungen (organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO) hängen von der Größe und Komplexität Ihres Unternehmens ab. Im Allgemeinen sollten alle Mitarbeiter mindestens einmal im Jahr eine Art von Datenschutzschulung erhalten. Dabei werden diese für Datenschutz und Datensicherheit sensibilisiert. Für Mitarbeiter, die häufiger mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen (z. B. IT-Mitarbeiter oder Kundendienstmitarbeiter), können öfter Schulungen erforderlich sein. Unsere Berater werden mit Ihnen zusammenarbeiten, um den für Ihr Unternehmen am besten geeigneten Schulungsplan und -inhalt zu ermitteln.|Es kommt darauf an, wie groß Ihr Unternehmen ist. Grundsätzlich sollte jeder Mitarbeiter mindestens einmal jährlich eine Datenschutzschulung erhalten. Dese dienen zur Sensibilisierung – womit schon viel erreicht sein kann. Mitarbeiter, die öfter mit personenbezogenen Daten in Kontakt kommen (IT-Mitarbeiter, Kundendienst u. a.), können öfter Schulungen nötig sein. Wir arbeiten diesbezüglich mit Ihnen zusammen, um den besten Schulungsplan für Ihr Unternehmen zu gestalten und die passenden Inhalte zu ermitteln.}

Unsere Datenschutzschulungen decken eine Vielzahl von Themen ab, darunter: GDPR/DSGVO-Grundsätze, Informationssicherheit, Sicherheitsprotokolle, Meldung von und Reaktion auf Datenschutzvorfälle, Verständnis für personenbezogene Daten und deren Verwendung, Schutz von Daten am Arbeitsplatz und der richtige Umgang mit Daten. Darüber hinaus können wir unsere Schulungen auf Ihre speziellen Bedürfnisse zuschneiden.

Zur Erfassung, Auswertung und Umsetzung von Datenschutzmaßnahmen bietet sich ein DSMS als umfassende Lösung an. Es hilft, einen Überblick über die zahlreichen Vorschriften zu erhalten, die zu beachten sind, um die Einhaltung der Datenschutzgesetze zu gewährleisten. Auf diese Weise können rechtliche Anforderungen erfüllt und Risiken schnell und einfach erkannt werden.


Das DSMS unterstützt auch die internen Prozesse des Compliance-Managements, des Risikomanagements und der IT-Sicherheit. Es ist auf die spezifischen Anforderungen des Unternehmens zugeschnitten und ermöglicht die Überwachung von Datenschutzmaßnahmen, die Nachvollziehbarkeit von Änderungen und den Nachweis im Falle eines Audits.


Das DSMS umfasst auch eine Reihe von Berichtsfunktionen, die detaillierte Informationen über den Datenschutzstatus liefern und Maßnahmen, die zur Anwendunge kommen. Dies ermöglicht es sowohl der Geschäftsleitung als auch den Mitarbeitern, mögliche Verstöße oder Risiken schnell zu erkennen und bei Bedarf Korrekturmaßnahmen zu ergreifen.

Unsere Blog-Beiträge

In unserem Blog behandeln wir aktuelle Neuigkeiten bis hin zu wertvollen Informationen rund um BCM, Datenschutz und IT-Sicherheit.

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