Datenschutz Beratung Hamburg

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Ob CISO, CIO, IT-Leiter, IT-Manager, IT-Sicherheit – unsere IT-Sicherheits-Experten haben langjährige Erfahrungen aus der Praxis und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen eine effektive Lösung erhält.

Dr. Michael Gorski Consulting GmbH Team

Der Unterschied unserer IT-Sicherheits- Beratung zu anderen Beratungen

Maßgeschneiderte Lösungskonzepte, herstellerneutrale Beratung

Experten für IT-Security (zertifiziert)

Kostenloses Erstgespräch

Wir arbeiten am Puls der Zeit und up to date

Leistungen

Externer Datenschutzbeauftragter
  • Offizielle Bestellung zum externen DSB
  • Umfassende Beratung zum Thema DSGVO
  • Individuelle Kommunikation mit Dritten, wie zum Beispiel Datenschutzbehörden
Datenschutzberatung
  • Datenschutzbestandsaufnahmen mit Datenschutzbericht
  • Datenschutzmanagementsystem-Einführung
  • Priorisierungen und Handslungsempfehlungen aufgrund Datenschutz-Maßnahmekataloge
  • Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
  • Gestaltung datenschutzkonformer Unternehmensprozesse nach gesetzlichen Vorgaben
  • DSFA (Datenschutzfolgeabschätzungen)
  • Anfragen von Betroffenen sachkundig bearbeiten
  • Jährliche Datenschutzaudits mit Auditbericht und Maßnahmenkatalogen
  • Checklisten und Vorlagen z.B.:

Verträge zur Auftragsverarbeitung Datenschutzrichtlinien fürs Homeoffice

Dokumentation des Datenschutzes
  • Verzeichnisse der Verfahren
  • Vorgabedokumente/Policies
  • Verschwiegenheitsverpflichtungen
  • Individuelle Datenschutzerklärungen
Datenschutz Zertifizierung nach ISO 27701
  • Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems nach ISO 27701
  • Integration in bestehende Managementsysteme nach ISO 27001
  • Vorbereitung und Begleitung einer Zertifizierung
Datenschutz-Website-Check
  • Scanning und Bereinigung von Datenschutzschwachstellen der eigenen Website
  • Cookie-Banner (datenschutzkonform)
Datenschutzschulungen
  • Mitarbeiter und Führungskräfte Schulungen zum Thema „Awareness“

Erstberatung kostenlos

Unsere Experten beraten Sie gerne zu weiterführenden Fragen im Datenschutz und finden die passende Lösung für Ihr Unternehmen.
Wir sind in Hamburg, Deutschland und Europa tätig und unterstützen Sie.

Häufig gestellte Fragen

zum Thema Datenschutzberatung Hamburg

Externe Datenschutzbeauftragte bringen umfangreiche Expertise mit, sodass sie unabhängige Analysen und Problemlösungen anbieten können. Da sie weder durch Kündigungsschutz noch Betriebsratsmitbestimmung beeinflusst sind, bleibt ihre Objektivität unangetastet.

Viele Unternehmen müssen einen Datenschutzbeauftragten ernennen, um die Einhaltung neuester Vorschriften zur Verarbeitung personenbezogener und sensibler Daten zu gewährleisten. Ganz gleich, ob die Ernennung Pflicht ist oder einfach nur empfohlen wird: Datenschutzbeautragte stellen sicher, dass alle relevanten Prozesse in Unternehmen – unabhängig von deren Größe – auf dem neuesten Stand sind und den Vorschriften entsprechen.

Von automatisierten Systemen, die große Mengen Daten verarbeiten, bis hin zu Datenschutzverpflichtungen für Krankenakten: Die Ernennung von Beauftragten für Datenschutz ist von unschätzbarem Wert, wenn es um die langfristige Sicherheit eines Unternehmens geht.

Ja, gemäß Artikel 27 DSGVO ist jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet und speichert, auch wenn es nur vorübergehend ist, verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Datenschutzbeauftragte werden schriftlich durch die Geschäftsführung benannt. Die Geschäftsführung entlässt dies jedoch nicht aus der letztlichen Verantwortung für den Datenschutz.

Zum einen stärkt ein gutes Datenschutzmanagementsystem die Rechte von Mitarbeitern und macht Arbeitgeber attraktiver. Zum anderen sichert ein vernünftiger Datenschutz Unternehmen juristisch und finanziell ab, da Strafen folgen können, wenn Unternehmen Daten nicht korrekt nach den DSGVO-Vorgaben Daten verarbeiten. Die Kontrollen hierzu werden immer schärfer und kleine wie große Unternehmen müssen sich darauf einstellen.

Die Folgen eines Datenschutzlecks können jedoch über das Finanzielle hinausgehen. Langfristig verlorenes Vertrauen in ein Unternehmen schadet mehr als Bußgelder. Kunden, Mitarbeiter und Partner wissen umsichtigen Umgang mit ihren sensiblen Daten zu schätzen und bleiben Ihnen treu.

Unser Team erfahrener Datenschutzberater führt eine Vor-Ort-Prüfung durch, um die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen in Ihrem Unternehmen im Hinblick auf die Allgemeine Datenschutzverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und andere einschlägige Vorschriften gründlich zu analysieren.

Wir untersuchen sorgfältig interne Strukturen wie Vereinbarungen mit Dienstleistern sowie alle vorhandenen Dokumente und Websiteinhalte, die sich auf die Datenschutzstandards beziehen. Der daraus resultierende Datenschutz-Audit-Bericht dient uns dann als Grundlage für die Formulierung Lösungen, die die während unseres Audits festgestellten Schwachstellen effektiv beheben.

Umfang und Häufigkeit von Datenschutzschulungen (organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO) hängen von der Größe und Komplexität Ihres Unternehmens ab. Im Allgemeinen sollten alle Mitarbeiter mindestens einmal im Jahr eine Art von Datenschutzschulung erhalten. Dabei werden diese für Datenschutz und Datensicherheit sensibilisiert. Für Mitarbeiter, die häufiger mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen (z. B. IT-Mitarbeiter oder Kundendienstmitarbeiter), können öfter Schulungen erforderlich sein. Unsere Berater werden mit Ihnen zusammenarbeiten, um den für Ihr Unternehmen am besten geeigneten Schulungsplan und -inhalt zu ermitteln.|Es kommt darauf an, wie groß Ihr Unternehmen ist. Grundsätzlich sollte jeder Mitarbeiter mindestens einmal jährlich eine Datenschutzschulung erhalten. Dese dienen zur Sensibilisierung – womit schon viel erreicht sein kann. Mitarbeiter, die öfter mit personenbezogenen Daten in Kontakt kommen (IT-Mitarbeiter, Kundendienst u. a.), können öfter Schulungen nötig sein. Wir arbeiten diesbezüglich mit Ihnen zusammen, um den besten Schulungsplan für Ihr Unternehmen zu gestalten und die passenden Inhalte zu ermitteln.}

Unsere Datenschutzschulungen decken eine Vielzahl von Themen ab, darunter: Verständnis für personenbezogene Daten und deren Verwendung, Schutz von Daten, GDPR/DSGVO-Grundsätze, Informationssicherheit, Sicherheitsprotokolle, Meldung von und Reaktion auf Datenschutzvorfälle, der richtige Umgang mit Daten am Arbeitsplatz. Darüber hinaus können wir unsere Schulungen auf Ihre speziellen Bedürfnisse zuschneiden.

Die Umsetzung von Datenschutzmaßnahmen kann mithilfe eines DSMS vereinfacht werden. Es bietet einen Überblick über die zahlreichen Vorschriften, die zu beachten sind, um die Einhaltung der Datenschutzgesetze sicherzustellen. Mit dem System können rechtliche Anforderungen erfüllt und Risiken schnell und einfach erkannt werden, um die Daten sicher zu schützen.


Mit dem DSMS können Unternehmen ihre internen Prozesse für Compliance-Management, Risikomanagement und IT-Sicherheit optimieren. Durch die Anpassung an die spezifischen Anforderungen des Unternehmens können Datenschutzmaßnahmen überwacht, Änderungen nachvollzogen und im Falle eines Audits nachgewiesen werden.


Zusätzlich zu den Datenschutzmaßnahmen bietet das DSMS auch umfangreiche Berichtsfunktionen, die detaillierte Informationen über den aktuellen Datenschutzstatus sowie angewandte Maßnahmen liefern. Dadurch können sowohl die Geschäftsleitung als auch die Mitarbeiter potenzielle Verstöße oder Risiken schnell erkennen und bei Bedarf geeignete Korrekturmaßnahmen ergreifen.

Unsere Blog-Beiträge

In unserem Blog behandeln wir aktuelle News bis hin zu wertvollen Informationen rund um BCM, Datenschutz und IT-Sicherheit.

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