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Ob CISO, CIO, IT-Leiter, IT-Manager, IT-Sicherheit – unsere Experten haben langjährige Erfahrungen aus der Praxis und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen eine maßgeschneiderte Lösung erhält.
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Unsere Experten beraten Sie gerne zu weiterführenden Fragen im Datenschutz und finden die passende Lösung für Ihr Unternehmen.
Wir sind in Bremen, Deutschland und Europa tätig und unterstützen Sie.
Externe Datenschutzbeauftragte bringen umfangreiche Kenntnisse mit, sodass sie sachliche Analysen und Problemlösungen anbieten können. Da sie weder durch Kündigungsschutz noch Betriebsratsmitbestimmung beeinflusst sind, bleibt ihre Objektivität unangetastet.
Viele Unternehmen müssen einen Datenschutzbeauftragten ernennen, um die Einhaltung neuester Vorschriften zur Verarbeitung personenbezogener und sensibler Daten zu gewährleisten. Ganz gleich, ob die Ernennung Pflicht ist oder einfach nur empfohlen wird: Die beauftragten Personen stellen sicher, dass alle relevanten Prozesse in Unternehmen – unabhängig von deren Größe – up to date sind und Vorschriften ausnahmslos erfüllen.
Von automatisierten Systemen, die große Mengen Daten verarbeiten, bis hin zu Datenschutzverpflichtungen für Krankenakten: Die Ernennung von Beauftragten für Datenschutz ist von unschätzbarem Wert, wenn es um die langfristige IT-Sicherheit eines Unternehmens geht.
Zum einen stärkt ein gutes Datenschutzmanagementsystem die Rechte von Mitarbeitern und macht Arbeitgeber attraktiver. Zum anderen verhindert guter Datenschutz ganz einfach große Schäden, da Strafen folgen können, wenn Unternehmen Daten nicht korrekt nach den DSGVO-Vorgaben Daten verarbeiten. Die Kontrollen hierzu werden immer konsequenter und kleine wie große Unternehmen müssen mit Kontrollen rechnen.
Die Folgen eines Datenschutzlecks können jedoch über das Finanzielle hinausgehen. Langfristig verlorenes Vertrauen in ein Unternehmen schadet mehr als Bußgelder. Kunden, Mitarbeiter und Partner wissen umsichtigen Umgang mit ihren sensiblen Daten zu schätzen und bleiben Ihnen treu.
Unser Team erfahrener Datenschutzberater führt eine Vor-Ort-Prüfung durch, um die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen in Ihrem Unternehmen im Hinblick auf die Allgemeine Datenschutzverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und andere einschlägige Vorschriften gründlich zu analysieren.
Wir untersuchen mit aller gebotenen Akribie Ihre internen Strukturen, von Vereinbarungen mit Dienstleistern, über alle Dokumente und Websiteinhalte bis zu Personaldokumenten. Daraufhin erstellen wir einen Audit-Bericht zum Datenschutz, der uns als Grundlage dafür dient, die passenden Lösungen umzusetzen, um die im Audit entdeckten Schwachstellen zu schließen.
Umfang und Häufigkeit von Datenschutzschulungen (organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO) hängen von der Größe und Komplexität Ihres Unternehmens ab. Im Allgemeinen sollten alle Mitarbeiter mindestens einmal im Jahr eine Art von Datenschutzschulung erhalten. Dabei werden diese für Datenschutz und Datensicherheit sensibilisiert. Für Mitarbeiter, die häufiger mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen (z. B. IT-Mitarbeiter oder Kundendienstmitarbeiter), können öfter Schulungen erforderlich sein. Unsere Berater werden mit Ihnen zusammenarbeiten, um den für Ihr Unternehmen am besten geeigneten Schulungsplan und -inhalt zu ermitteln.|Es kommt darauf an, wie groß Ihr Unternehmen ist. Grundsätzlich sollte jeder Mitarbeiter mindestens einmal jährlich eine Datenschutzschulung erhalten. Dese dienen zur Sensibilisierung – womit schon viel erreicht sein kann. Mitarbeiter, die öfter mit personenbezogenen Daten in Kontakt kommen (IT-Mitarbeiter, Kundendienst u. a.), können öfter Schulungen nötig sein. Wir arbeiten diesbezüglich mit Ihnen zusammen, um den besten Schulungsplan für Ihr Unternehmen zu gestalten und die passenden Inhalte zu ermitteln.}
Unsere Datenschutzschulungen decken eine Vielzahl von Themen ab, darunter: Informationssicherheit, Schutz von Daten am Arbeitsplatz und der richtige Umgang mit Daten, GDPR/DSGVO-Grundsätze, Verständnis für personenbezogene Daten und deren Verwendung, Meldung von und Reaktion auf Datenschutzvorfälle, Sicherheitsprotokolle. Darüber hinaus können wir unsere Schulungen auf Ihre speziellen Bedürfnisse zuschneiden.
Die Umsetzung von Datenschutzmaßnahmen kann mithilfe eines DSMS vereinfacht werden. Es bietet einen Überblick über die zahlreichen Vorschriften, die zu beachten sind, um die Einhaltung der Datenschutzgesetze sicherzustellen. Mit dem System können rechtliche Anforderungen erfüllt und Risiken schnell und einfach erkannt werden, um die Daten sicher zu schützen.
Unternehmen können ihre internen Prozesse für Compliance-Management, Risikomanagement und IT-Sicherheit mithilfe des DSMS optimieren. Es ermöglicht die Anpassung an die spezifischen Anforderungen des Unternehmens, die Überwachung von Datenschutzmaßnahmen, die Nachvollziehbarkeit von Änderungen und den Nachweis im Falle eines Audits.
Das DSMS umfasst auch eine Reihe von Berichtsfunktionen, die detaillierte Informationen über den Datenschutzstatus liefern und Maßnahmen, die zur Anwendunge kommen. Dies ermöglicht es sowohl der Geschäftsleitung als auch den Mitarbeitern, mögliche Verstöße oder Risiken schnell zu erkennen und bei Bedarf Korrekturmaßnahmen zu ergreifen.
In unseren Artikeln behandeln wir aktuelle Neuigkeiten bis hin zu wertvollen Informationen rund um BCM, Datenschutz und IT-Sicherheit.
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