Whitepaper · KI-Governance

Zugriffsrechte von KI-Agenten sicher steuern

Wie Sie die Zugriffsrechte Ihrer KI-Agenten über den gesamten Lebenszyklus im Griff behalten.

Stand Juli 2026 · ca. 32 Min. Lesezeit

Abstract

KI-Agenten übernehmen zunehmend eigenständige Aufgaben und greifen dafür auf Systeme und Daten zu — jeder mit einer Identität, mal mit eigenem Konto, mal geliehen von einem angemeldeten Mitarbeiter. Werden die Rechte zu breit vergeben, dauerhaft hinterlegt und nie entzogen, wächst unbemerkt ein Bestand überprivilegierter, unbefristeter Zugänge heran. Kapert ein Angreifer einen solchen Agenten über eine manipulierte Eingabe, werden dessen überschüssige Rechte zu seinen eigenen. Die Empfehlung: Basis-Hygiene zuerst, dann Lebenszyklus-Management aus sparsamer Rechtevergabe, Inventar mit Verantwortlichen, kurzlebigen Zugangsdaten und verbindlichem Offboarding.

Das Wichtigste in Kürze

  • Jeder KI-Agent handelt mit einer Identität. Entweder mit einem eigenen Konto oder geliehen von einem angemeldeten Mitarbeiter. Welcher der beiden Fälle vorliegt, entscheidet darüber, was Sie überhaupt steuern können.
  • Zu breite, unbefristete Rechte sind verbreitet. Aus Bequemlichkeit vergeben, dauerhaft hinterlegt und mangels klarer Zuständigkeit nie wieder entzogen.
  • Der Schaden ist alt, der Auslöser neu. Wird ein Agent über eine manipulierte Eingabe gekapert, werden seine überschüssigen Rechte zu denen des Angreifers.
  • Die Reihenfolge entscheidet. In allen hier ausgewerteten Vorfällen war der Einstieg eine Lücke in der Basis-Hygiene; erst die daran hängende Maschinenidentität machte den Schaden groß. Ohne Mehr-Faktor-Anmeldung und geprüfte Datensicherung bringt Agenten-Governance wenig.
  • Die Lösung ist überwiegend Prozess, teilweise Produkt. Inventar, Eigentümerschaft und Offboarding kosten vor allem Organisation; kurzlebige Zugangsdaten und Verhaltensüberwachung setzen Werkzeuge voraus, die Sie womöglich noch nicht haben.

Worum es geht

KI-Agenten handeln nicht nur, sie greifen zu. Ein Agent liest Datenbanken, verschickt E-Mails, veröffentlicht Beiträge, bucht in Fachsysteme. Damit er das tun kann, benötigt er eine wirksame Identität und Berechtigungen – entweder als eigenes Agentenkonto, über eine delegierte Nutzeridentität oder über eine Connector- bzw. Workload-Identität. Microsoft stellt dafür inzwischen eigenständige Agentenidentitäten bereit, die authentifiziert, autorisiert und verwaltet werden müssen[1].

Das Problem beginnt dort, wo sich um diese Zugänge niemand kümmert. Beim Aufsetzen eines Agenten ist es bequem, ihm breite Rechte zu geben, damit „es sicher funktioniert“, statt exakt der Berechtigung, die die Aufgabe verlangt. Die Zugangsdaten landen dauerhaft in einer Konfigurationsdatei oder einem Passwort-Tresor, ohne Ablaufdatum. Und wenn der Agent seinen Zweck erfüllt hat, entzieht ihm niemand den Zugang, weil sich niemand zuständig fühlt.

Das ist längst kein Randthema. Branchenweit übersteigt die Zahl der Maschinenidentitäten die der Menschen deutlich: laut einer CyberArk-Erhebung von 2025 unter Organisationen ab 500 Mitarbeitern (n = 2.600) um mehr als das Achtzigfache[2]. Diese Zahl umfasst alle Maschinenidentitäten – Dienstkonten, Workloads, Automatisierungen – und nicht nur KI-Agenten; sie steht hier für die Größenordnung, in der solche Zugänge anwachsen, nicht für Ihr Haus. Für den Mittelstand ist ohnehin eine kleinere Zahl entscheidend: Schon ein einziger überprivilegierter Agent, den niemand mehr im Blick hat, genügt für einen ernsten Schaden.

Ein überprivilegierter, unbefristeter Agent ist eine ruhende Sicherheitslücke. Lässt er sich über eine manipulierte Eingabe kapern, werden seine zu weit gefassten Rechte zu den Rechten des Angreifers. Das eigentlich Neue am Agenten ist dabei nicht die Art des Schadens, sondern der Auslöser: Wo ein Angreifer früher gestohlene Zugangsdaten brauchte, genügt beim Agenten präparierter Text im normalen Arbeitsfluss. Das Schadensmuster ist alt und aus der Welt der Maschinenidentitäten bekannt; neu ist, wie leicht es sich auslösen lässt.

Kurz definiert: Was hier was ist

Einige Begriffe werden im Alltag oft in einen Topf geworfen. Weil die Kontrolle genau an ihrer Trennung hängt, hier die saubere Unterscheidung – zuerst die Bausteine, dann die Kontrollen.

Die Bausteine

Maschinenidentität
Auch nicht-menschliche Identität (englisch non-human identity, NHI): jeder Zugang, hinter dem kein Mensch sitzt – Dienstkonten, Schnittstellen, Automatisierungen. KI-Agenten sind eine junge Teilmenge davon; die großen Marktzahlen in diesem Papier beziehen sich auf die Gesamtmenge.
Agent
Die handelnde Software: Sie versteht einen Auftrag und ruft dafür Funktionen auf.
Identität
Wie das System den Agenten erkennt. Drei Varianten sind üblich: ein eigenes Konto, eine delegierte Nutzeridentität (der Agent handelt im Namen eines angemeldeten Menschen und erbt dessen Rechte) oder eine Connector- bzw. Workload-Identität der Plattform. Ein Agent hat also nicht zwingend eigene Zugangsdaten.
Credential
Der Nachweis, mit dem sich eine Identität anmeldet; sein geheimer Bestandteil ist das Secret: etwa ein API-Schlüssel, ein Token oder der zu einem Zertifikat gehörende private Schlüssel.
Berechtigung
Was diese Identität tun darf (lesen, schreiben, exportieren, löschen).
Tool / Funktion
Eine einzelne Aktion, die der Agent auslösen kann, etwa „Beitrag veröffentlichen“ oder „Datensatz exportieren“.

Die Kontrollen (nicht dasselbe)

Least Privilege
Begrenzt den Umfang der Rechte: nur, was die Aufgabe zwingend verlangt.
Just-in-Time (JIT)
Begrenzt den Zeitpunkt: Ein Recht ist nicht dauerhaft zugewiesen, sondern wird für einen Vorgang aktiviert und danach wieder entzogen.
Kurzlebige Credentials
Begrenzen die Lebensdauer des Secrets: es läuft von selbst ab, statt dauerhaft gültig zu bleiben.

Diese drei Kontrollen wirken zusammen, ersetzen einander aber nicht (Abbildung 1): Ein eng gefasstes Recht kann trotzdem an einem dauerhaften Schlüssel hängen; ein kurzlebiges Token kann trotzdem zu viele Rechte tragen; und ein Recht, das dauerhaft zugewiesen bleibt, ist auch dann noch da, wenn das Token längst abgelaufen ist.

UMFANGZEITPUNKTLEBENSDAUER Least PrivilegeJust-in-TimeKurzlebige Credentials nur die Rechte,die die Aufgabezwingend verlangt Rechte nur dann,wenn der Agentsie gerade braucht das Secret läuftvon selbst ab,statt ewig zu gelten
Abbildung 1: Drei Kontrollen, drei Achsen. Least Privilege begrenzt den Umfang der Rechte, Just-in-Time den Zeitpunkt, kurzlebige Credentials die Lebensdauer des Secrets. Sie wirken zusammen und ersetzen einander nicht. Quelle: eigene Darstellung.

1. Der Agent als neuer Mitarbeiter ohne Personalakte

Stellen Sie sich einen KI-Agenten wie einen neuen Mitarbeiter vor, der am ersten Tag einen Schlüsselbund bekommt. Bei einem Menschen ist geregelt, wer den Schlüsselbund ausgibt, welche Türen er öffnet und wann er beim Austritt wieder eingezogen wird. Dieser Ablauf hat einen Namen: Onboarding und Offboarding, gesteuert über die Personalabteilung. Für den Agenten existiert dieser Ablauf in den meisten Unternehmen nicht (Abbildung 2).

Mensch über die Personalabteilung gesteuert KI-Agent (heute) kein vergleichbarer Anker Eintritt Rechte Austritt Kreis geschlossen: vergeben und wieder entzogen Einrichtung Rechte Austritt? kein Offboarding: der Zugang bleibt oft aktiv
Abbildung 2: Der Agent als Mitarbeiter ohne Personalakte. Beim Menschen steuert die Personalabteilung Eintritt, Rechte und Austritt als geschlossenen Kreis. Für den Agenten fehlt dieser Anker – sein Zugang wird oft nie entzogen. Quelle: eigene Darstellung.

Ein Beispiel, das dieses Papier begleitet: Ein Marketing-Team richtet einen Agenten ein, der selbstständig Beiträge in den sozialen Netzwerken veröffentlichen soll. Statt ihm genau dieses eine Recht zu geben, erhält er aus Bequemlichkeit vollen Administratorzugriff auf die gesamte Marketing-Suite, einschließlich der Funktion, Kundendaten zu exportieren. Der Agent läuft, die Beiträge erscheinen, alle sind zufrieden. Ein halbes Jahr später erinnert sich niemand mehr an den genauen Funktionsumfang dieses Zugangs. Der Agent ist da, er arbeitet, und über seine Rechte denkt niemand nach.

Genau darin liegt der blinde Fleck. In vielen Unternehmen gilt „privilegiert“ ausschließlich für Menschen: Laut CyberArk (2025, n = 2.600) definieren 88 Prozent der Organisationen privilegierten Zugriff nur für menschliche Nutzer, während zugleich 42 Prozent der Maschinenidentitäten privilegierten oder sensiblen Zugriff haben[2]. Wer nur die Menschen absichert, übersieht potenziell die Mehrheit der Zugriffsberechtigten – in cloud-lastigen Umgebungen schon heute, im Mittelstand mit wachsender Automatisierung zunehmend.

Zwei Fälle, die alles Weitere bestimmen

Bevor Sie irgendetwas steuern können, müssen Sie eine Frage je Agent beantworten: Hat er ein eigenes Konto – oder handelt er unter der geliehenen Identität eines Mitarbeiters? Die beiden Fälle sehen im Alltag gleich aus und verhalten sich völlig verschieden (Abbildung 3).

Beim eigenen Konto greift alles, was dieses Papier beschreibt: Rechte am Agenten zuschneiden, Ablaufdatum setzen, inventarisieren, am Ende abschalten – ohne dass ein Mensch betroffen ist.

Bei der delegierten Identität gibt es kein Agentenkonto, das man stutzen oder löschen könnte. Der Agent erbt automatisch die Rechte des angemeldeten Mitarbeiters, oft also deutlich mehr, als seine Aufgabe verlangt. Der Hebel verschiebt sich auf drei andere Stellen: die Rechte des Nutzerkontos, den Funktionsumfang, den der Agent aufrufen darf, und die erteilte Zustimmung (Consent), mit der die Anwendung im Namen des Nutzers handelt. Offboarding heißt hier nicht Konto löschen, sondern Zustimmung widerrufen und Aktualisierungs-Tokens ungültig setzen. Und weil die Protokolle dann Aktivitätsdaten eines Menschen sind, ist die Überwachung mitbestimmungspflichtig – dazu Abschnitt 6.

Gerade im Mittelstand ist der zweite Fall häufig, weil viele Agenten als Funktion in bereits genutzter Software stecken. Prüfen Sie deshalb pro Agent, welcher Fall vorliegt, und halten Sie es im Inventar fest.

Eigenes Konto Der Agent ist eine eigene Identität Agent Delegierte Identität Der Agent handelt im Namen eines Menschen Agent Nutzer erbt dessen Rechte Rechte zuschneiden direkt am Agenten Rechte zuschneiden nur über das Nutzerkonto Befristen eigenes Ablaufdatum Befristen über Zustimmung und Funktionen Offboarding Konto löschen Offboarding Konto bleibt – Zustimmung widerrufen
Abbildung 3: Eigenes Konto oder geliehene Identität. Links steuern Sie den Agenten direkt. Rechts erbt er die Rechte eines Menschen – dann greifen Rechtebeschneidung, Befristung und Abschaltung nur indirekt. Quelle: eigene Darstellung.

2. Ein Bestand, der unbemerkt wächst

In einer weiteren Erhebung von CyberArk (Report ursprünglich von Venafi), dem 2025 State of Machine Identity Security (n = rund 1.200, erhoben Januar 2025), rechnet eine deutliche Mehrheit der Organisationen mit einem weiteren, teils sprunghaften Anstieg ihrer Maschinenidentitäten; rund die Hälfte berichtet bereits von Sicherheitsverletzungen durch kompromittierte Maschinenidentitäten[3].

Für Ihr Haus ist entscheidend, dass dieser Zuwachs schleichend passiert. Neue Zugänge entstehen dezentral: angelegt von der IT, von Fachabteilungen, von Dienstleistern, teils vom Agenten selbst. Sie tauchen in keiner Personalakte auf, und oft weiß die IT gar nicht, dass Marketing oder Vertrieb ein neues KI-Tool angebunden hat – 68 Prozent der Befragten geben an, über keine Identity-Kontrollen speziell für KI zu verfügen[2]. Man muss kein Konzern sein, um den Überblick zu verlieren: Es genügt, dass mehrere Stellen unabhängig voneinander Agenten einrichten und niemand die Summe kennt.

3. Wie zu breite, ewige Rechte entstehen und bleiben

Drei Mechanismen sorgen dafür, dass Agenten-Rechte zu weit werden und es bleiben. Sie sind kein Zufall, sondern typische Muster. Die OWASP Non-Human Identities Top 10 (2025), eine offene Referenzliste der größten Risiken bei nicht-menschlichen Identitäten, benennt genau diese drei als eigene Risikoklassen[4].

Überprivilegierung (OWASP NHI5). Bei Entwicklung und Wartung erhalten Konten häufig mehr Rechte als für ihre Aufgabe nötig, einfach weil das schneller geht und Fehler vermeidet. Jedes überzählige Recht vergrößert den möglichen Schaden im Ernstfall. Genau dieser Punkt – der Marketing-Agent mit vollem Admin-Zugriff statt nur der Veröffentlichungsfunktion – ist ein typisches Risikomuster[4].

Langlebige Zugangsdaten (OWASP NHI7). Das Secret eines Agenten wird meist einmal erzeugt und dann dauerhaft hinterlegt: in einer Konfigurationsdatei, einem Secrets-Store oder direkt im Code. Wie haltbar solche Secrets sind, zeigt der State of Secrets Sprawl 2026 des Anbieters GitGuardian: Von den 2022 als gültig bestätigten Zugangsdaten waren Anfang 2026 immer noch über 64 Prozent gültig – über Jahre nie widerrufen[5]. Die Zahlen stammen aus öffentlichen Repositorien und beschreiben die Hygiene von Entwicklern, nicht Ihr Unternehmensnetz; das Muster ist dennoch übertragbar: Ein einmal ausgestelltes Secret bleibt oft weit über seinen Zweck hinaus als Angriffsfläche bestehen.

Fehlendes Offboarding (OWASP NHI1). Wird ein Agent nicht mehr gebraucht oder wechselt der Mitarbeiter, der ihn eingerichtet hat, bleibt seine Identität meist einfach aktiv. Die OWASP-Liste unterscheidet den ruhenden Zugang (der Dienst ist abgeschaltet, das Konto besteht weiter) und den verwaisten Zugang (der ursprüngliche Verantwortliche ist weg, ein neuer wurde nie benannt)[4]. Dass dies verbreitet ist, legt die Umfrage The State of Non-Human Identity and AI Security von CSA und Oasis Security nahe (n = 383, erhoben August bis September 2025, veröffentlicht Januar 2026): 78 Prozent der Organisationen haben keine dokumentierten Richtlinien für das Anlegen oder Entfernen von KI-Identitäten, und 92 Prozent trauen ihren bestehenden Identitätslösungen nicht zu, das Risiko von KI und nicht-menschlichen Identitäten zu bewältigen[6].

Hinter allen drei Mustern steht dieselbe Lücke: fehlende Eigentümerschaft (Abbildung 4). Das Diskussionspapier The Non-Human Identity Governance Vacuum der Cloud Security Alliance benennt das Fehlen klarer Zuständigkeit als die grundlegendste Governance-Lücke bei nicht-menschlichen Identitäten[7]. Ökonomisch ist das ein klassisches Delegationsproblem: Wer Aufgaben an einen Beauftragten abgibt, kann dessen Handeln nur begrenzt beobachten und trägt trotzdem das Ergebnis. Beim KI-Agenten kommt eine Besonderheit hinzu – seine Anweisungen können von außen manipuliert werden, der Auftraggeber konkurriert also mit einem Dritten um das Verhalten seines eigenen Beauftragten. Ein Konto, für das sich niemand zuständig fühlt, wird von niemandem hinterfragt und von niemandem entzogen.

Überprivilegierung zu viele Rechte (NHI5) Langlebige Zugangsdaten Secrets ohne Ablauf (NHI7) Fehlendes Offboarding verwaiste Zugänge (NHI1) Fehlende Eigentümerschaft kein benannter Owner für den Zugang
Abbildung 4: Drei Muster, eine Wurzel. Überprivilegierung, langlebige Zugangsdaten und fehlendes Offboarding sind drei eigene OWASP-Risikoklassen – doch alle drei wurzeln in derselben Lücke: der fehlenden Eigentümerschaft. Quelle: eigene Darstellung.

4. Der Ernstfall: Wenn die Rechte des Agenten zu den Rechten des Angreifers werden

Solange alles normal läuft, fällt ein überprivilegierter Agent nicht auf. Das ändert sich, wenn er manipuliert wird. Ein KI-Agent lässt sich über eine Prompt Injection täuschen: über eine in harmlos aussehende Inhalte eingeschleuste Anweisung (etwa in einer E-Mail, einem Dokument oder einer Webseite), die der Agent als legitimen Auftrag missversteht. Die Mechanik dieser Angriffe ist Thema eines eigenen Whitepapers zur Angriffssicherheit von KI-Agenten und hier nicht der Punkt. Entscheidend ist die Folge – und die Tatsache, dass zwischen Auslöser und Schaden mehrere Kontrollen liegen, von denen die Rechtevergabe nur eine ist (Abbildung 5).

VORBEUGEN SCHADEN BEGRENZEN Eingaben aus dem Netz prüfen Funktionsumfang klein halten Nur lesen als Voreinstellung Agent führt manipulierte Anweisung aus Least Privilege Datenschicht begrenzen Abfluss begrenzen Freigabe und Alarmierung Schaden – wie groß, entscheidet die rechte Seite
Abbildung 5: Vom präparierten Text zum Schaden – und was dazwischen liegt. Links die Kontrollen, die den Auslöser unwahrscheinlicher machen, rechts die, die den Schaden begrenzen. Least Privilege ist eine davon, nicht die einzige – und oft nicht die am schnellsten erreichbare. Quelle: eigene Darstellung.

Diese Folge trägt in der OWASP Top 10 for LLM Applications (2025) einen eigenen Namen: Excessive Agency (LLM06:2025), zu weit reichende Handlungsvollmacht – die Schwachstelle, „die es ermöglicht, dass schädliche Aktionen als Reaktion auf unerwartete, mehrdeutige oder manipulierte Ausgaben eines Sprachmodells ausgeführt werden“. Als Wurzel nennt die Liste drei Ursachen: zu viele Funktionen, zu viele Rechte, zu viel Autonomie[8]. Fachlich ist das ein seit Jahrzehnten bekanntes Muster, das Confused-Deputy-Problem[9]: Eine Instanz mit hohen Rechten wird von einem Dritten dazu gebracht, diese Rechte in dessen Sinne einzusetzen. Der Auslöser muss dabei nicht einmal ein Angreifer sein – auch eine Fehlinterpretation reicht. Minimale Rechte schützen in beiden Fällen.

Der Mechanismus ist für Agenten belegt. Die OWASP Top 10 for Agentic Applications (2026) führen „Tool Misuse and Exploitation“ (ASI02) und „Identity and Privilege Abuse“ (ASI03) als eigene Spitzenrisiken[10]. Zwei Fälle zeigen den Weg vom Text zur Wirkung:

Microsoft Semantic Kernel, 2026. Eine einzige manipulierte Eingabe an einen mit Werkzeugen verbundenen Agenten reichte, um auf dem ausführenden Rechner Code auszuführen (CVE-2026-26030) bzw. Dateien zu schreiben (CVE-2026-25592). Die Kernaussage der Forscher: Das Sprachmodell ist keine Sicherheitsgrenze; die freigeschalteten Werkzeuge bestimmen, was ein Angreifer erreichen kann[11].
Salesforce Agentforce, „ForcedLeak“, 2025. Über ein öffentliches Web-zu-Lead-Formular ließ sich eine versteckte Anweisung als Kundendatensatz einschleusen; verarbeitete ein Mitarbeiter diesen später mit dem Agenten, schleuste dieser CRM-Daten aus. Möglich wurde der Abfluss durch eine abgelaufene, aber weiterhin freigegebene Domain – genau die Art vergessener Konfiguration, um die es hier geht. Der Angriffsweg entspricht fast eins zu eins dem Marketing-Agenten dieses Papiers[12].

Eine Einschränkung bleibt ehrlich zu benennen: Beide Fälle wurden von Sicherheitsforschern gefunden und vom Hersteller geschlossen, es sind keine bezifferten Schadensfälle. Ein öffentlich bestätigter Fall in freier Wildbahn, bei dem die Dauerrechte eines autonomen Agenten der entscheidende Multiplikator waren, ist bislang selten dokumentiert. Die folgenden Vorfälle stammen daher aus der verwandten Welt klassischer Maschinenidentitäten – Service-Konten und OAuth-Anwendungen, keine autonomen KI-Agenten. Sie zeigen dasselbe Schadensmuster und zugleich etwas, das für Ihre Reihenfolge wichtiger ist als jede Marktzahl: Der Einstieg war jedes Mal eine Lücke in der Basis-Hygiene (Abbildung 6).

Im Detail: Bei Microsoft fand sich hinter dem Testkonto eine veraltete Test-OAuth-Anwendung mit „erhöhtem Zugriff auf die Microsoft-Unternehmensumgebung“; über sie gelangten die Angreifer an Postfächer. Microsofts eigene Lehre: Rechte würden oft „über das erforderliche Maß hinaus“ vergeben[13]. Bei CircleCI durfte der gekaperte Zugang Produktions-Token erzeugen; der Anbieter musste allen Kunden empfehlen, sämtliche Zugangsdaten zu rotieren[14]. Bei Okta hatte das übernommene Service-Konto Einsicht in Support-Fälle – zunächst 134 betroffene Kunden[15], Ende November 2023 korrigiert auf nahezu alle Nutzer des Support-Systems[16]. Und bei GitHub genügten die gestohlenen OAuth-Token zweier Drittanbieter, um private Code-Bestände dutzender Organisationen herunterzuladen[17]. Saubere Basis-Hygiene hätte jeweils den Einstieg verhindert, sauber geführte Maschinenidentitäten den Schaden klein gehalten.

VORFALL EINSTIEG – BASIS-HYGIENE MULTIPLIKATOR – MASCHINENIDENTITÄT Microsoft2024 Testkonto ohne Mehr-Faktor-Schutz veraltete OAuth-App mit Vollzugriff CircleCI2023 Schadsoftware auf Entwickler-Laptop Zugang durfte Produktions-Token erzeugen Okta2023 privates Mitarbeiterkonto Service-Konto mit Einsicht in alle Fälle GitHub2022 kompromittierter Drittanbieter dessen OAuth-Token auf fremde Repos Basis-Hygiene verhindert den Einstieg, Rechtehygiene begrenzt den Schaden – die Basis zuerst.
Abbildung 6: Einstieg und Multiplikator. In allen vier Vorfällen war der Einstieg eine Lücke in der Basis-Hygiene. Erst die daran hängende, zu weit berechtigte Maschinenidentität machte aus einem engen Einbruch einen breiten. Quelle: eigene Darstellung.

Solche Vorfälle sind keine Seltenheit: In der CSA-Umfrage von 2024 (n = 818) hatte knapp jede fünfte Organisation bereits einen Sicherheitsvorfall im Zusammenhang mit nicht-menschlichen Identitäten; als häufigste Ursachen wurden unter anderem fehlende Rotation der Zugangsdaten und überprivilegierte Konten genannt[18]. Der oben genannte Wert von rund der Hälfte[3] misst etwas anderes – Sicherheitsverletzungen durch kompromittierte Maschinenidentitäten, andere Stichprobe, anderes Jahr. Beide Zahlen sind als Größenordnung zu lesen, nicht als vergleichbare Messreihe.

Zurück zum Marketing-Agenten. Eine manipulierte Anfrage nutzt genau den überzähligen Zugriff, an den sich längst niemand mehr erinnert: die Funktion zum Kundendaten-Export. Der Agent tut, wozu er scheinbar beauftragt wurde, und zieht die Kundenliste ab. Hätte er nur das Recht gehabt, Beiträge zu veröffentlichen, wäre der mögliche Schaden auf genau das begrenzt geblieben: ärgerlich vielleicht, aber kein Abfluss der Kundendaten (Abbildung 7).

Überprivilegierter Agent Least-Privilege-Agent dieselbe manipulierte Eingabe dieselbe manipulierte Eingabe Agent Kundendaten-Export Zahlungen E-Mail Admin-Rechte Social-Media-Post Agent Social-Media-Post Kundendaten E-Mail Zahlungen großer Schadensradius Schaden bleibt eng begrenzt
Abbildung 7: Least Privilege vs. Überprivilegierung. Dieselbe Manipulation trifft beide Agenten. Der überprivilegierte Agent kann viele Systeme erreichen; beim Least-Privilege-Agenten bleibt der Schaden auf die eine erlaubte Aktion begrenzt. Quelle: eigene Darstellung.

5. Die Lösung: Lebenszyklus-Management für Maschinenidentitäten

Die gute Nachricht: Das Problem ist beherrschbar, und zwar mit bewährten Prinzipien, die nur konsequent auf nicht-menschliche Identitäten übertragen werden müssen. Der rote Faden ist der Lebenszyklus jeder Agenten-Identität: Vergabe, Verwaltung, Entzug (Abbildung 8).

1 · Vergabe Least Privilege nur nötige Funktionen eigenes Konto je Agent 2 · Verwaltung kurzlebige Credentials Inventar & Owner Freigabe · Rezertifizierung 3 · Entzug konsequentes Offboarding keine verwaisten Identitäten der Kreis schließt sich: Erkenntnisse aus dem Entzug fließen in die nächste Vergabe zurück
Abbildung 8: Lebenszyklus einer Agenten-Identität. Vergabe, Verwaltung und Entzug greifen ineinander. Jede Phase hat eigene Maßnahmen; erst der geschlossene Kreis verhindert vergessene, überprivilegierte Zugänge. Quelle: eigene Darstellung.

Vergabe: erst den Funktionsumfang, dann die Rechte

Am wirksamsten ist die Frage, was ein Agent überhaupt können soll. Die OWASP-Empfehlung zu Excessive Agency verlangt zweierlei: die Rechte eines Agenten „auf das notwendige Minimum begrenzen“ und ebenso die Zahl seiner verfügbaren Funktionen klein halten[8]. Gerade für kleinere Teams ist die zweite Hälfte der wirksamere Hebel, weil sie kein Rechtesystem voraussetzt: Was ein Agent gar nicht erst aufrufen kann, muss man auch nicht mühsam über Rechte einhegen. Für den Marketing-Agenten hieße das: die Funktion „Beitrag veröffentlichen“, und sonst keine.

Erst danach kommt das Prinzip der minimalen Rechtevergabe, Least Privilege: Jede Identität erhält nur die Berechtigungen, die ihre Aufgabe zwingend verlangt. Das Prinzip ist alt – Saltzer und Schroeder formulierten es 1975 als Entwurfsgrundsatz sicherer Systeme[19] – und gilt nicht nur für Menschen: NIST SP 800-53 verlangt es in Kontrolle AC-6 ausdrücklich auch für Systemprozesse[20], die OWASP-NHI-Liste erlaubt Verwaltungsrechte nur, wenn unumgänglich[4], ISO/IEC 27001 führt Zugangssteuerung und Identitätsverwaltung in Anhang A als eigene Maßnahmen (A.5.15 bis A.5.18)[21], und der IT-Grundschutz des BSI widmet dem Thema einen Baustein, dessen Zielsetzung ausdrücklich auch IT-Komponenten erfasst[22]. Maschinenidentitäten stehen normativ also nicht am Rand.

Praktisch scheitert Least Privilege selten am Prinzip, meist an der Frage, welche Rechte ein Agent wirklich braucht. Zwei Wege führen hin: eng anfangen und anhand der Fehlermeldungen im Testbetrieb erweitern – oder die Zugriffsprotokolle eines laufenden Agenten auswerten und streichen, was er über Monate nie genutzt hat. Der zweite Weg ist bei bestehenden Agenten der schnellere.

Verwaltung: kurzlebig statt ewig, mit Inventar und Owner

Im laufenden Betrieb entscheiden sieben Hebel.

Rechte auf Zeit statt dauerhaft

Ein Recht, das einmal zugewiesen ist, bleibt zugewiesen – auch wenn der Agent es nur einmal im Quartal braucht. Die zweite Achse aus Abbildung 1 setzt genau hier an: Kritische Rechte werden nicht dauerhaft vergeben, sondern für einen Vorgang aktiviert und danach automatisch wieder entzogen (Just-in-Time-Rechtevergabe). Das Ziel dahinter heißt Zero Standing Privileges: außerhalb des Vorgangs besitzt die Identität das kritische Recht schlicht nicht, es kann also auch nicht missbraucht werden. Für den Marketing-Agenten hieße das, dass die Export-Funktion – wenn sie denn gebraucht wird – nicht dauerhaft an seiner Rolle hängt, sondern anlassbezogen freigeschaltet und danach wieder entzogen wird.

Kurzlebige statt dauerhafter Zugangsdaten

Die dritte Achse betrifft nicht das Recht, sondern den Schlüssel: Statische Langzeit-Secrets gehören durch kurzlebige, automatisch ablaufende ersetzt. Das Zero-Trust-Referenzmodell NIST SP 800-207 verankert Zugriffsentscheidungen „pro Anfrage“ und mit den „geringsten für die Aufgabe nötigen Rechten“[23]. Cloud-Anbieter setzen das um: Temporäre Zugangsdaten laufen nach Minuten oder Stunden ab[24]; föderierte Verfahren, bei denen sich der Agent ausweist, statt einen dauerhaften Schlüssel zu hinterlegen, können statische Schlüssel weitgehend ersetzen[25]. Zwei Einschränkungen gehören dazu: Beides setzt voraus, dass Sie Identitäts- und Laufzeitumgebung selbst kontrollieren, und die Sicherheit hängt daran, wie eng die Vertrauensbeziehung gefasst ist – eine zu weit konfigurierte Föderation ist der klassische Fehler. Und innerhalb seiner Laufzeit ist auch ein kurzlebiges Token verwendbar: Kurzlebigkeit verkleinert das Zeitfenster, sie schließt es nicht (Abbildung 9).

Dauerhaftes Secret durchgehend gültig – jederzeit missbrauchbar Kurzlebiges Secret nach Ablauf wertlos – innerhalb der Laufzeit aber verwendbar 0Stunden TageWochen MonateJahre Zeit seit Ausstellung – schematisch, nicht maßstäblich
Abbildung 9: Kurzlebig schlägt dauerhaft. Ein dauerhaftes Zugangsdatum ist über Monate gültig und entsprechend lange angreifbar; ein kurzlebiges Secret verkleinert dieses Zeitfenster drastisch – innerhalb seiner kurzen Laufzeit bleibt es allerdings verwendbar. Quelle: eigene Darstellung.

Rotation, sichere Ablage und Aufspüren abgeflossener Secrets

Wo statische Schlüssel unvermeidbar sind, gehören sie automatisiert rotiert und in einem Secrets-Store verwahrt, nicht in Konfigurationsdateien oder im Code. Die OWASP-Empfehlung zum Umgang mit Secrets rät ausdrücklich zu dynamischen, kurzlebigen Zugangsdaten, die nach einem Neustart bereits abgelaufen wären[26]. Drei Punkte werden dabei regelmäßig übersehen. Erstens ist Rotation kein Widerruf: Ein neuer Schlüssel macht den alten nicht ungültig, das muss ausdrücklich geschehen. Zweitens braucht jeder Secrets-Store selbst einen ersten Schlüssel, mit dem sich der Agent bei ihm anmeldet – dieser eine bleibt kritisch und gehört an die Plattform gebunden, nicht in eine Datei. Drittens sollten Sie aktiv suchen, ob Zugangsdaten bereits abgeflossen sind; Werkzeuge, die Code-Bestände und öffentliche Quellen auf Secrets durchsuchen, gehören inzwischen zum Standard.

Inventar und Eigentümerschaft

Man kann nur kontrollieren, was man kennt. Deshalb braucht es ein laufend gepflegtes Inventar aller Agenten-Identitäten und für jede einen benannten menschlichen Verantwortlichen. Der Vergleich liegt näher, als es klingt: Für Ihre Maschinen führen Sie ein Anlagenverzeichnis mit Verantwortlichem und Nutzungsdauer – für Ihre digitalen Mitarbeiter führen Sie keines. Große Plattformen bieten dafür inzwischen Governance-Funktionen, bei denen jede Agenten-Identität einen Verantwortlichen erhält, Zugriff zeitgebunden vergeben wird und Aktivität einsehbar ist[27]. Prüfen Sie vor der Planung allerdings zwei Dinge: ob diese Funktionen in Ihrer Lizenz enthalten sind – die Governance-Funktionen für Agentenidentitäten setzen bei Microsoft eine gehobene Lizenzstufe voraus, die in den verbreiteten Mittelstandspaketen typischerweise fehlt[27] – und ob Sie sich damit an einen Anbieter binden. Ein gepflegtes Tabellenblatt erfüllt denselben Zweck und ist der realistische Einstieg.

Wiederkehrende Überprüfung

Prüfen Sie turnusmäßig, ob jede erteilte Berechtigung noch gebraucht wird, und entziehen Sie, was nicht mehr nötig ist. Rechte, die einmal vergeben wurden, verschwinden sonst nie von selbst; sie sammeln sich an, bis niemand mehr weiß, warum ein Agent sie hat. Damit die Prüfung nicht zur Formsache wird, sollte sie eine Folge haben: Wer bis zum Stichtag nicht bestätigt, dass ein Zugang noch gebraucht wird, verliert ihn automatisch.

Menschliche Freigabe für kritische Aktionen

Für folgenreiche Schritte – Datenexport, Zahlungen, Löschungen – sollte ein Mensch bestätigen müssen. Die OWASP-Empfehlung nennt diese Human-in-the-Loop-Kontrolle als eigene Maßnahme gegen Excessive Agency[8]. Beim Marketing-Agenten hätte eine Freigabepflicht für den Kundendaten-Export den Abfluss allein schon gestoppt. Damit sie wirkt, muss die Freigabe aber selten genug sein, dass sie noch gelesen wird, und aussagekräftig genug, dass der Freigebende erkennt, was er freigibt – „Agent möchte eine Aktion ausführen“ ist wertlos, „Agent möchte 12.400 Kundendatensätze exportieren“ ist eine Entscheidung. Eine Freigabe, die zwanzigmal am Tag erscheint, wird durchgeklickt.

Überwachung und Alarmierung

Protokollieren Sie, was Agenten-Identitäten tun, und lassen Sie Auffälliges melden. Nützliche Signale: ungewöhnliche Massenexporte, Anmeldung aus einem nie genutzten Netz, erstmalige Nutzung eines lange ruhenden Rechts, verändertes Aufrufmuster gegenüber dem eigenen Normalbetrieb, fehlgeschlagene Autorisierungen in Serie. Das gängige Signal „Zugriff außerhalb der Betriebszeiten“ trägt hier wenig – viele Maschinenidentitäten laufen rund um die Uhr; aussagekräftig ist die Abweichung vom bisherigen Takt. Ein Alarm auf den Kundendaten-Export hätte den Abfluss beim Marketing-Agenten früh sichtbar gemacht. Halten Sie außerdem fest, welcher Auftrag eine Aktion ausgelöst hat – ohne diese Zuordnung lässt sich hinterher nicht klären, ob der Agent manipuliert wurde. Für Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen verlangt Art. 12 EU AI Act automatische Protokollierung; Betreiber müssen die Protokolle, soweit sie ihrer Kontrolle unterliegen, nach Art. 26 Abs. 6 mindestens sechs Monate aufbewahren[28].

Wenn Rechte allein nicht reichen

Rechtebeschneidung ist wirksam, aber nicht die einzige und oft nicht die schnellste Kontrolle. Vier Maßnahmen wirken unabhängig vom Identitätstyp und lassen sich meist auch dort einrichten, wo der Anbieter kein feines Rechtesystem bietet:

  • Nur lesen als Voreinstellung. Ein Agent, der Vorschläge macht und einen Menschen ausführen lässt, kann nichts Falsches auslösen. Für viele Anwendungsfälle reicht das.
  • An der Datenschicht begrenzen. Felder mit Personenbezug maskieren, Sichten beschränken, Exportmengen deckeln. Ein Agent, der pro Vorgang zehn Datensätze sehen darf, kann keine Kundenliste abziehen – egal, was seine Rolle sonst erlaubt.
  • Abfluss begrenzen. Festlegen, wohin ein Agent Daten überhaupt senden darf. Genau diese Kontrolle beendete den ForcedLeak-Angriff[12] – nicht eine Rechteänderung.
  • Ausführung isolieren. Agenten mit Werkzeugzugriff abgeschottet laufen lassen, damit ein Ausbruch dort endet.

Sie ersetzen das Lebenszyklus-Management nicht, kaufen Ihnen aber Zeit, bis es steht – und machen einen Agenten auch dann tragbar, wenn sich seine Rechte nicht fein genug schneiden lassen.

Realitäts-Check für kleinere Unternehmen

Kurzlebige Credentials, föderierte Verfahren und eigene Secrets-Tresore setzen voraus, dass Sie Identitäts- und Laufzeitumgebung selbst kontrollieren. Viele Agenten im Mittelstand sind aber fertige SaaS- oder Low-Code-Produkte: Bietet ein Tool nur einen statischen Schlüssel, lässt sich „kurzlebig“ nicht erzwingen. Dann zählt der pragmatische Pfad: engster vom Anbieter angebotener Zugriff, wo möglich ein eigenes (kein persönliches) Konto je Agent, Freigabe für kritische Aktionen, Löschen des Zugangs beim Anbieter nach Ende des Betriebs – und manuelles Erneuern der Zugangsdaten, wenn es keine Automatik gibt. Was der Anbieter nicht bietet, ist dabei kein Schicksal, sondern ein Beschaffungsthema: Er ist in aller Regel Ihr Auftragsverarbeiter und schuldet Ihnen nach Art. 28 DSGVO hinreichende Garantien. Fragen Sie vor Vertragsschluss nach getrennten Konten je Agent, Rechte-Granularität, Protokollen und einem Weg, Zugänge vollständig zu löschen.

Werkzeug 1 · Mindestfelder eines Agenten-Inventars

FeldWas hineingehört
Name / KennungEindeutiger Bezeichner.
ZweckWozu er dient – in einem prüfbaren Satz.
System / ToolIn welcher Plattform er läuft.
IdentitätstypEigenes Konto · delegierte Nutzeridentität · Connector-/Workload-Identität. Bestimmt, welche Felder überhaupt befüllbar sind.
FunktionenWelche Aktionen er aufrufen darf – die erste und wirksamste Grenze.
BerechtigungenDie einzelnen erlaubten Aktionen, nicht „Admin“. Kennt der Anbieter nur Rollenpakete: Paket benennen, überschüssige Rechte vermerken.
Kann Rechte oder Schlüssel vergeben?Ja/nein. Trennt begrenzten von unbegrenztem Schaden – der Multiplikator im CircleCI-Fall.
DatenzugriffWelche Daten; Personenbezug ja/nein; Verarbeitung außerhalb der EU ja/nein.
Ungeprüfte Eingaben?Verarbeitet er Inhalte von außen (E-Mails, Formulare, Webseiten)? Mit weiten Rechten die riskanteste Kombination.
Credential-Typ & AblaufStatisch oder kurzlebig; Ablauf- bzw. Rotationsdatum.
Fachlicher OwnerVerantwortet Zweck und Rechte – meist die nutzende Fachabteilung.
Technischer OwnerVerantwortet Betrieb, Schlüssel, Abschaltung – interne IT oder IT-Dienstleister.
Rolle nach AI ActBetreiber · Anbieter · zu prüfen (Abschnitt 6).
AuftragsverarbeitungVertrag nach Art. 28 DSGVO vorhanden? Protokoll-Aufbewahrung geregelt?
Erstellt am / durchDatum und verantwortliche Person.
Nächster ReviewFester Termin für die Rezertifizierung.
Ablauf- / AbschaltterminWann der Zugang endet oder zu bestätigen ist.
KritikalitätNiedrig · mittel · hoch, abgeleitet aus Datenzugriff, Rechteumfang und Aussetzung gegenüber ungeprüften Eingaben. Steuert Prüftiefe und -takt.
StatusAktiv · ruhend · außer Dienst.

Schon eine gepflegte Tabelle mit diesen Feldern deckt die zwei häufigsten Lücken ab: keinen Verantwortlichen und kein Ablaufdatum.

Entzug: konsequent abmelden wie einen Mitarbeiter

Am Ende steht das Offboarding. Ein Agent, der seinen Zweck erfüllt hat, muss ebenso konsequent abgemeldet werden wie ein ausgeschiedener Mitarbeiter: entdecken, onboarden, außer Dienst stellen[29]. Der billigste Weg dorthin führt über einen Prozess, den Sie schon haben – ergänzen Sie die Austritts- und Wechselcheckliste Ihrer Personalabteilung um eine Zeile: „Betreut diese Person Agenten oder automatisierte Zugänge? Wenn ja, an wen gehen sie über?“ Das schließt die häufigste Ursache verwaister Zugänge, ohne ein neues Verfahren zu erfinden.

„Abmelden“ heißt dabei mehr als das Konto zu löschen. Ein Agent hängt oft an einer Kette von Zugängen, die einzeln bestehen bleiben, wenn man nur das Hauptkonto deaktiviert. Welche Schritte Sie selbst ausführen können, hängt davon ab, was Ihr Anbieter freigibt – den Rest übernimmt Ihre interne IT, Ihr IT-Dienstleister oder der Anbieter auf Anfrage.

Werkzeug 2 · Offboarding-Checkliste für einen Agenten

Auslöser: Der Agent wird abgeschaltet, sein Zweck entfällt, sein Owner verlässt das Unternehmen oder die Rezertifizierung wurde nicht bestätigt.

Bei jedem Agenten

  • Rechte und Rollen entziehen.
  • OAuth-Zustimmungen zurücknehmen – beim Anbieter und bei angebundenen Drittdiensten; Marktplatz-Anwendungen vollständig deinstallieren.
  • Sitzungen und Aktualisierungs-Tokens beenden – laufende Sitzungen trennen und Refresh-Tokens ausdrücklich widerrufen. Sonst arbeitet der Zugang weiter, bis das letzte Token abläuft.
  • Webhooks und Automatisierungen abschalten – ausgehende Verbindungen, geplante Aufgaben, Endpunkte.
  • Kind- und Sub-Agenten stilllegen, die dieser gestartet oder beauftragt hat.
  • Datenspeicher und Indizes bereinigen – Vektor-/RAG-Indizes, Memory-/Kontextspeicher, Caches und Downstream-Kopien, insbesondere mit Personenbezug; Protokolle auf noch gültige Secrets prüfen. Das Deaktivieren des Kontos entfernt diese Kopien nicht.
  • Aus Vertrauenslisten entfernen – Allowlists, freigegebene Adressbereiche, Verzeichniseinträge.
  • Im Inventar dokumentieren – Status „außer Dienst“, mit Datum und Verantwortlichem.
  • Auf Rest-Aktivität prüfen – befristet beobachten, ob die widerrufene Identität noch Anmelde- oder Zugriffsversuche erzeugt; falls ja, als möglichen Abfluss von Zugangsdaten behandeln und Meldepflichten prüfen (Abschnitt 6).

Zusätzlich beim eigenen Konto

  • Statische Secrets widerrufen – API-Schlüssel ungültig setzen, Zertifikate sperren, Secrets-Store samt älteren Versionen bereinigen.
  • Konto deaktivieren, dann löschen – erst sperren, nach Aufbewahrungsfrist entfernen.

Stattdessen bei delegierter Identität

  • Kein Konto löschen – es gehört einem Mitarbeiter. Stattdessen die Zustimmung widerrufen und die Anwendung aus dem Nutzerkonto entfernen.
  • Rechte am Nutzerkonto prüfen – was der Agent geerbt hat, bleibt beim Menschen bestehen.

6. Compliance: Was Recht und Aufsicht verlangen – und was nicht

Die genannten Maßnahmen zahlen auf regulatorische Pflichten ein; für viele Unternehmen ein zusätzlicher Grund zu handeln. Wichtig ist dabei eine Unterscheidung: Das Recht schreibt Ergebnisse vor – Zugriffe zu begrenzen, Daten zu minimieren, die Verarbeitung sicher zu gestalten –, nicht ein bestimmtes technisches Mittel. Just-in-Time-Zugriff oder kurzlebige Tokens sind kluge Wege, diese Ergebnisse zu erreichen, aber nicht selbst gesetzlich vorgeschrieben (Abbildung 10).

Kontrolle DSGVONIS2AI Act ISO 27001OWASP/NIST Funktionen und Rechte begrenzen Inventar und Eigentümerschaft Protokollieren und alarmieren Zugangsdaten befristen Offboarding durchsetzen
Abbildung 10: Eine Maßnahme, mehrere Pflichten. Dieselben Kontrollen, die den Schaden begrenzen, zahlen auf konkrete Vorgaben aus DSGVO, NIS2, EU AI Act und den Standards von ISO, OWASP und NIST ein. Quelle: eigene Darstellung.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlangt Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 lit. c), datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25) sowie angemessene technische und organisatorische Maßnahmen einschließlich Zugriffskontrolle (Art. 32)[30]. Ein Agent mit unnötigem Zugriff auf Kundendaten steht dazu im direkten Widerspruch. Die Verarbeitung gehört zudem ins Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30) – nicht jeder Agent als eigener Eintrag, sondern als Teil der jeweiligen Tätigkeit, samt Zugriffen und Schutzmaßnahmen. Die Ausnahme für kleinere Organisationen (Art. 30 Abs. 5) entlastet kaum, weil ihre Rückausnahmen fast immer greifen.

Meist übersehen wird dabei: Ein Agent, der eine Kundenliste abzieht, löst eine Meldepflicht aus. Die Aufsichtsbehörde ist binnen 72 Stunden zu informieren (Art. 33 Abs. 1), bei hohem Risiko auch die Betroffenen (Art. 34); zu dokumentieren sind alle Vorfälle, auch die nicht meldepflichtigen (Art. 33 Abs. 5)[30]. Die Frist läuft ab Kenntnis – und Kenntnis setzt voraus, dass Sie überhaupt sehen, was ein Agent tut. Das ist der eigentliche Grund, warum die Protokollierung aus Abschnitt 5 keine Kür ist. Bei umfangreicher Verarbeitung sensibler Daten kommt vorab eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 in Betracht.

Die KI-Verordnung der EU (EU AI Act) greift enger, als oft angenommen, unterscheidet aber nach Rolle, Risiko und Zeitpunkt. Nach Rolle: Wer einen zugekauften Agenten einsetzt, ist regelmäßig Betreiber; die Pflichten für Hochrisiko-Systeme stehen vor allem in Art. 26 – bestimmungsgemäße Nutzung, menschliche Aufsicht, Beobachtung des Betriebs, Aufbewahrung der Protokolle. Die technischen Systempflichten (Art. 12, 14, 15) treffen in erster Linie den Anbieter[28]. Die Zuordnung ist aber nicht fix: Wer ein zugekauftes Hochrisiko-System unter eigenem Namen anbietet, es wesentlich verändert oder seine Zweckbestimmung ändert, gilt nach Art. 25 selbst als Anbieter. Nach Risiko: Die strengen Pflichten gelten nur für hochriskant eingestufte Systeme; ein gewöhnlicher Marketing- oder Produktivitäts-Agent fällt nur darunter, wenn sein Verwendungszweck eine Hochrisiko-Kategorie erfüllt.

Zwei Pflichten gelten dagegen unabhängig von der Risikoeinstufung und betreffen praktisch jeden Leser: Art. 4 verlangt ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz bei den Personen, die im Auftrag des Unternehmens mit KI-Systemen umgehen – und gilt bereits. Art. 50 verlangt bei direkter Interaktion mit Menschen einen Hinweis auf die KI-Interaktion, soweit das nicht ohnehin offensichtlich ist. Nach Zeitpunkt: Eine Änderungsverordnung, die das Europäische Parlament am 16. Juni 2026 billigte und der der Rat am 29. Juni 2026 zustimmte, verschiebt die Hochrisiko-Regeln auf den 2. Dezember 2027 (eigenständige Systeme) bzw. 2. August 2028 (produktintegrierte Systeme)[31]. Sobald ein Agent personenbezogene Daten verarbeitet, bleibt die DSGVO unabhängig davon relevant.

Für viele Mittelständler wichtiger als der AI Act ist allerdings NIS2 – und dieser Punkt wird regelmäßig übersehen. Die EU-Richtlinie gilt in Deutschland seit dem 6. Dezember 2025 über das novellierte BSI-Gesetz; das BSI rechnet mit rund 29.500 betroffenen Unternehmen. Erfasst sind, je nach Sektorzugehörigkeit, bereits Betriebe ab 50 Mitarbeitern beziehungsweise mit mehr als 10 Millionen Euro Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme (§ 28 BSIG). Fällt Ihr Unternehmen darunter, sind Zugriffskontrolle und die Verwaltung der IT-Werte (§ 30 Abs. 2 Nr. 9) sowie Mehr-Faktor-Authentisierung (Nr. 10) keine Empfehlung mehr, sondern Pflicht – ein Agenten-Inventar mit benannten Verantwortlichen ist genau die Bestandsaufnahme, die das verlangt. Für Sicherheitsvorfälle gelten gestufte Meldefristen: eine erste Meldung binnen 24 Stunden, eine Bewertung binnen 72 Stunden und ein Abschlussbericht binnen eines Monats nach der 72-Stunden-Meldung (§ 32 BSIG). Und die Verantwortung liegt ausdrücklich oben: Die Geschäftsleitung muss die Maßnahmen umsetzen und ihre Einhaltung überwachen, haftet dem Unternehmen gegenüber für Pflichtverletzungen und muss sich regelmäßig schulen lassen (§ 38 BSIG)[32]. Ob Ihr Betrieb in den Anwendungsbereich fällt, ist eine Prüfung wert, bevor Sie das Thema vertagen.

GILT BEREITS heute DSGVO durchgehend AI Act Art. 4 KI-Kompetenz seit 02.02.2025 NIS2 / BSIG Zugriffskontrolle, MFA seit 06.12.2025 AI Act Art. 50 Hinweis auf KI-Interaktion ab 02.08.2026 Hochrisiko eigenständige Systeme ab 02.12.2027 Hochrisiko produktintegriert ab 02.08.2028 Für Systeme, die vor dem 02.08.2026 in Verkehr waren, gilt die Kennzeichnung nach Art. 50 Abs. 2 erst ab 02.12.2026. Stand Juli 2026. Ob die Hochrisiko-Regeln Sie treffen, hängt vom Verwendungszweck ab.
Abbildung 11: Was ab wann gilt. Drei der hier genannten Pflichten gelten bereits heute – darunter NIS2 und die KI-Kompetenzpflicht. Die viel diskutierten Hochrisiko-Regeln des EU AI Act greifen dagegen erst ab Ende 2027 und betreffen die meisten Agenten ohnehin nicht. Quelle: eigene Darstellung.

Schließlich ein Punkt, der regelmäßig übersehen wird und ein Projekt nachträglich stoppen kann: Mitbestimmung. Die in Abschnitt 5 empfohlene Protokollierung des Agentenverhaltens betrifft, wenn der Agent unter einer delegierten Nutzeridentität läuft, unmittelbar Aktivitätsdaten von Mitarbeitern. Technische Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, Verhalten oder Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen, unterliegen nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG der Mitbestimmung des Betriebsrats – nach ständiger Rechtsprechung genügt dafür die objektive Eignung zur Überwachung, eine entsprechende Absicht ist nicht erforderlich[33]. Wo ein Betriebsrat besteht, gehört er früh eingebunden; nachträglich eingeführte Überwachung ist angreifbar, und die damit erhobenen Daten sind es auch.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Abschnitt ordnet die Pflichten für Entscheider ein und ersetzt keine Rechtsberatung. Die konkrete Einstufung eines Agenten (hochriskant oder nicht, Anbieter- oder Betreiberrolle), die Frage, ob Ihr Unternehmen in den Anwendungsbereich von NIS2 oder sektorspezifischer Regulierung fällt, die Abbildung im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und die Ausgestaltung einer Betriebsvereinbarung sollten vor verbindlichen Festlegungen fachkundig geprüft werden. Die genannten Fristen und Verfahrensstände geben den Stand Juli 2026 wieder.

7. Handlungsplan für die nächsten Monate

Sie müssen nicht alles auf einmal lösen. Die folgenden Schritte sind nach Wirkung und Umsetzbarkeit sortiert.

Schritt 0: Zuerst die Basis

Bevor Sie in Agenten-Governance investieren, prüfen Sie vier Dinge: Mehr-Faktor-Anmeldung für alle Konten, insbesondere Administratoren und alte Test-Zugänge; Schutz und Aktualität der Endgeräte; eine Datensicherung, deren Wiederherstellung Sie tatsächlich einmal geprobt haben; und ein Auge auf die Zugänge Ihrer Dienstleister. In allen vier in Abschnitt 4 ausgewerteten Vorfällen lag genau hier der Einstieg. Fehlt eine dieser Grundlagen, wirkt sie stärker als jede Maßnahme aus diesem Papier – und alles Weitere baut darauf auf.

  1. Inventar anlegen. Beginnen Sie mit dem technischen Abgleich, nicht mit der Umfrage: Erteilte App- und OAuth-Freigaben sowie Dienstkonten in Ihren zentralen Plattformen (Microsoft 365, Google Workspace, Cloud-Konten) lassen sich auslesen und zeigen genau die vergessenen Zugänge. Ergänzen Sie eine Rundfrage an alle Abteilungen – aber sagen Sie dazu, was passiert: Wer einen Zugang meldet, bekommt ihn legitimiert, nicht abgeschaltet. Ohne diese Zusage meldet niemand ein Werkzeug, an dem seine Arbeit hängt. Priorisieren Sie danach die Zugänge mit Kunden- und Finanzdaten.
  2. Eigentümerschaft zuordnen – mit Verfallsdatum. Jede Agenten-Identität bekommt einen namentlich verantwortlichen Menschen, fachlich und technisch. Wirksam wird das erst durch die Gegenprobe: Jeder Zugang erhält ein Ablaufdatum, und wer bis dahin nicht bestätigt, dass er noch gebraucht wird, verliert ihn. Aus „niemand kümmert sich“ wird so „der Zugang endet von selbst“.
  3. Funktionen und Rechte stutzen. Fragen Sie zuerst, welche Funktionen ein Agent überhaupt aufrufen können muss, und schalten Sie den Rest ab – das wirkt schneller als jede Rechtefeinarbeit. Reduzieren Sie danach die Berechtigungen auf das Aufgabenminimum, beginnend bei den Zugängen zu sensiblen Daten. Wo das nicht fein genug geht, greifen die Kontrollen aus Abschnitt 5.
  4. Zugangsdaten befristen. Ersetzen Sie dauerhafte Secrets schrittweise durch kurzlebige; wo das Tool das nicht hergibt, richten Sie Rotation und sichere Ablage ein und prüfen, ob Zugangsdaten bereits abgeflossen sind.
  5. Offboarding verankern. Ergänzen Sie die bestehende Austrittscheckliste um Agenten und legen Sie fest, wer abschaltet, sobald eine Identität nicht mehr gebraucht wird.

Ein ehrliches Wort zu Aufwand, Kosten und Grenzen: Die ersten beiden Schritte sind vor allem Organisation – für einen Betrieb mit einer Handvoll Agenten erfahrungsgemäß ein bis zwei Personenwochen, verteilt über einige Wochen, und keine neue Lizenz; ein gepflegtes Tabellenblatt genügt. Teurer wird es erst bei Stufe 3: Kurzlebige Zugangsdaten, automatisierter Entzug und Verhaltensüberwachung setzen Werkzeuge voraus, die in den verbreiteten Mittelstandspaketen meist fehlen. Das ist die erste echte Investitionsentscheidung – und sie lässt sich vertagen, bis die Grundlagen stehen. Und Least Privilege senkt das Risiko erheblich, beseitigt es nicht: Ein korrekt eingegrenzter Agent kann weiterhin manipuliert werden; nur bleibt der Schaden auf seinen engen Rahmen begrenzt.

Werkzeug 3 · Reifegrad in sechs Kennzahlen

Erheben Sie diese Zahlen quartalsweise – schon die Veränderung über die Zeit sagt mehr aus als der Absolutwert.

Inventar-AbdeckungAnteil der im Inventar geführten Zugänge an allen technisch auffindbaren. Die wichtigste Zahl: Ohne sie beschreiben alle folgenden nur den bekannten Teil. Ziel: steigend gegen 100 %.
Owner-QuoteAnteil der Agenten mit benanntem fachlichem und technischem Owner. Ziel: 100 %.
Rechte-RezertifizierungAnteil der Agenten, deren Rechte innerhalb ihres kritikalitätsabhängigen Prüfintervalls geprüft wurden (hochkritisch z. B. alle 3–6 Monate, sonst jährlich). Ziel: 100 %.
EntzugsquoteAnteil der Rezertifizierungen, bei denen tatsächlich Rechte entzogen wurden. Liegt sie dauerhaft nahe null, wird abgenickt statt geprüft. Ziel: dauerhaft > 0.
Credential-HygieneAnteil der Agenten mit dokumentiertem Ablauf- bzw. Rotationsdatum; wo möglich kurzlebige statt statischer Zugangsdaten. Ziel: steigend.
Offboarding-ZeitZwei Werte: bis zum Entzug von Rechten und Zugangsdaten, und bis zur vollständigen Abarbeitung der Checkliste. Ziel: < 24 Stunden bzw. < 30 Tage.

Als grobe Selbsteinordnung: Stufe 0 – kein Inventar; Stufe 1 – Inventar mit Ownern; Stufe 2 – Least Privilege, regelmäßige Rezertifizierung und ein gelebter Offboarding-Prozess; Stufe 3 – kurzlebige Credentials, Rechte auf Zeit, kontinuierliche Überwachung und automatisierter Entzug. Ordnen Sie sich anhand der tatsächlich erreichten Kontrollen ein; Stufe 2 ist ein realistisches Ziel für die ersten Monate (Abbildung 12).

Stufe 0 kein Inventar Stufe 1 Inventar mit Ownern realistisches Ziel Stufe 2 Least Privilege Rezertifizierung Offboarding Stufe 3 Rechte auf Zeit kurzlebige Credentials Überwachung automatisierter Entzug Organisation Organisation Werkzeuge + Budget ohne neue Lizenz erreichbar erste Investitionsentscheidung
Abbildung 12: Reifegrad in vier Stufen. Die Stufen 1 und 2 sind überwiegend Organisationsarbeit; erst Stufe 3 setzt zusätzliche Werkzeuge und damit ein Budget voraus. Quelle: eigene Darstellung.

Zu diesem Whitepaper — Methodik und Quellen: Dieses Papier ist eine konzeptionelle Auswertung öffentlich verfügbarer Standards (OWASP, NIST, ISO, BSI), regulatorischer Texte (DSGVO, NIS2, EU AI Act), Branchenberichte und dokumentierter Sicherheitsvorfälle. Sämtliche genannten Prävalenz- und Verhältniszahlen stammen aus Anbieter- oder Verbandsumfragen – überwiegend aus dem Umfeld von CyberArk und der Cloud Security Alliance, also von Herausgebern, die in genau diesem Feld Produkte und Leistungen anbieten. Eine unabhängige, peer-reviewte Erhebung zur Verbreitung überprivilegierter Agentenzugänge liegt nach unserer Recherche nicht vor. Diese Zahlen sind mit Herausgeber, Stichprobengröße und Jahr gekennzeichnet, als Marktindikatoren zu lesen und unterliegen den üblichen Verzerrungen (Selbstauskunft, Stichprobenauswahl, Herausgeberinteresse). Die normativen Aussagen stützen sich dagegen auf unabhängige Quellen: Standards, Gesetzestexte und Primär-Aufarbeitungen der Vorfälle. Das Beispiel des Marketing-Agenten ist illustrativ.

Grenzen: Für KI-Agenten sind einzelne Schwachstellen dokumentiert (Microsoft Semantic Kernel, Salesforce Agentforce); beide wurden von Forschern gefunden und vom Hersteller geschlossen. Ein öffentlich bestätigter Schadensfall in freier Wildbahn, bei dem die Dauerrechte eines autonomen Agenten der entscheidende Multiplikator waren, ist bislang selten dokumentiert. Die Empfehlung dieses Papiers stützt sich damit auf Mechanismus und Analogie, nicht auf eine Schadensstatistik für autonome Agenten.

Interessenlage: Der Autor berät Unternehmen zu genau den hier beschriebenen Fragen; das Papier endet folgerichtig mit einem Gesprächsangebot. Alle Empfehlungen sind so gehalten, dass sie ohne externe Unterstützung umsetzbar sind; wo Werkzeuge nötig werden, ist das benannt – ebenso die Fälle, in denen ein Tabellenblatt genügt.

Quellen

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Häufig gestellte Fragen

Eine Agenten-Identität ist die Art, wie ein System einen KI-Agenten erkennt und ihm Rechte zuordnet. Üblich sind drei Varianten: ein eigenes Konto, eine delegierte Nutzeridentität (der Agent handelt im Namen eines angemeldeten Menschen und erbt dessen Rechte) oder eine Connector- bzw. Workload-Identität der Plattform. Jede dieser Identitäten braucht Berechtigungen und meist auch Zugangsdaten – wie ein Mitarbeiter, nur ohne Personalakte.

Weil ein überprivilegierter, unbefristeter Agent eine ruhende Sicherheitslücke ist. Solange alles normal läuft, fällt er nicht auf. Wird er aber über eine manipulierte Eingabe gekapert, werden seine zu weit gefassten Rechte zu den Rechten des Angreifers. Das Schadensmuster ist aus der Welt der Maschinenidentitäten seit Jahren bekannt; neu ist beim Agenten allein, wie leicht es sich auslösen lässt – oft genügt präparierter Text im normalen Arbeitsfluss.

„Excessive Agency“ (LLM06 in der OWASP Top 10 for LLM Applications 2025) beschreibt Schäden, die entstehen, wenn ein Agent zu viele Funktionen, zu weite Berechtigungen oder zu viel Autonomie besitzt. Nicht das Sprachmodell ist dann die Sicherheitsgrenze, sondern die freigeschalteten Werkzeuge bestimmen, was ein Angreifer über den Agenten erreichen kann. Die Antwort ist, Umfang und Autonomie der Rechte konsequent zu begrenzen.

Branchenweit übersteigt die Zahl der Maschinenidentitäten die der Menschen deutlich: Eine CyberArk-Erhebung von 2025 unter Organisationen ab 500 Mitarbeitern (n = 2.600) nennt mehr als das Achtzigfache. Zugleich definieren laut derselben Erhebung 88 Prozent der Organisationen privilegierten Zugriff ausschließlich für menschliche Nutzer, während 42 Prozent der Maschinenidentitäten privilegierten oder sensiblen Zugriff haben. Die genauen Zahlen schwanken je nach Quelle und Definition erheblich und sind als Marktindikatoren zu lesen. Entscheidend für Ihr Haus ist weniger die exakte Zahl als der Trend: Der Bestand wächst schleichend und dezentral, oft ohne dass jemand den Überblick behält.

Ein Lebenszyklus-Management für Maschinenidentitäten. Es beginnt bei der Vergabe – zuerst beim Funktionsumfang (welche Werkzeuge darf der Agent überhaupt aufrufen?), danach bei den Rechten (Least Privilege: nur so viel Recht wie nötig, idealerweise erst im Moment der Nutzung – Just-in-Time), führt über die Verwaltung (kurzlebige statt dauerhafter Zugangsdaten, ein gepflegtes Inventar mit benanntem Owner, wiederkehrende Überprüfung, menschliche Freigabe für kritische Aktionen und Überwachung) bis zum konsequenten Entzug beim Offboarding. Das ist kein neues Produkt, sondern ein geführter Prozess.

Mit der Basis-Hygiene, dann mit einem Inventar. Zuerst gehören Mehr-Faktor-Anmeldung, aktuelle Endgeräte, eine geprobte Datensicherung und ein Auge auf die Zugänge Ihrer Dienstleister auf den Prüfstand – in allen ausgewerteten Vorfällen lag genau dort der Einstieg. Danach verschaffen Sie sich einen Überblick, welche Agenten und automatisierten Zugänge in Ihrem Haus laufen, und ordnen jedem einen verantwortlichen Menschen (Owner) zu. Danach stutzen Sie die Rechte auf das nötige Minimum, ersetzen dauerhafte Zugangsdaten durch kurzlebige und etablieren einen verbindlichen Offboarding-Prozess. Der erste Schritt ist vor allem Organisation und in wenigen Wochen machbar – auch ohne eigenes Security-Team.

Beim eigenen Agentenkonto ist der Agent eine eigene Identität: Sie können seine Rechte einzeln stutzen, seine Zugangsdaten befristen und ihn am Ende abschalten. Bei einer delegierten Identität handelt der Agent im Namen eines angemeldeten Mitarbeiters und erbt dessen Rechte – es gibt kein Agentenkonto, das man beschneiden oder löschen könnte. Dann wirken nur Grenzen an anderer Stelle: welche Funktionen der Agent aufrufen darf, welche Daten er sehen kann, wohin er sie senden darf – und die Rechte des Mitarbeiters selbst. Welcher der beiden Fälle vorliegt, sollten Sie je Agent beantworten, bevor Sie irgendetwas anderes steuern.

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Ihre KI-Agenten arbeiten mit den Rechten Ihrer Mitarbeiter. Behandeln Sie ihre Zugänge auch so: sorgfältig vergeben, klar verantwortet, konsequent wieder entzogen. In einem kurzen, unverbindlichen Erstgespräch (rund 30 Minuten) ordnen wir Ihre Ausgangslage ein und benennen die drei dringlichsten Punkte für Ihre Situation.

Sie möchten wissen, wie sicher Ihre KI-Agenten heute zugreifen? Dann unterstützt Sie Dr. Michael Gorski mit einer unabhängigen, anbieterneutralen Standortbestimmung.

Vereinbaren Sie jetzt ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch – gemeinsam finden wir heraus, welche Anwendungsfälle sich für Sie lohnen. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter der Nummer:

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Der beste Zeitpunkt, Agenten-Zugriffe zu ordnen, ist bevor die überschüssigen Rechte zum Problem werden.

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