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Ob CISO, CIO, IT-Leiter, IT-Manager, IT-Sicherheit – unsere IT-Sicherheits-Experten haben langjährige Erfahrungen aus der Praxis und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen eine effektive Lösung erhält.
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Unsere Experten beraten Sie gerne zu weiterführenden Fragen im Datenschutz und finden die passende Lösung für Ihr Unternehmen.
Wir sind in Salzgitter, Deutschland und Europa tätig und unterstützen Sie.
Externe Datenschutzbeauftragte bringen umfangreiche Kenntnisse mit, sodass sie unvoreingenommene Meinungen und Lösungen anbieten können. Da sie weder durch Kündigungsschutz noch Betriebsratsmitbestimmung beeinflusst sind, bleibt ihre Objektivität unangetastet.
Viele Unternehmen müssen einen Beauftragten für den Datenschutz ernennen, um die Einhaltung neuester Vorschriften zur Verarbeitung personenbezogener und sensibler Daten zu gewährleisten. Ganz gleich, ob die Ernennung Pflicht ist oder einfach nur empfohlen wird: Die beauftragten Personen stellen sicher, dass alle relevanten Prozesse in Unternehmen – unabhängig von deren Größe – alle relevanten Anforderungen erfüllen können.
Von automatisierten Systemen, die große Mengen Daten verarbeiten, bis hin zu Datenschutzverpflichtungen für Krankenakten: Die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten ist von unschätzbarem Wert, wenn es um die langfristige Sicherheit der IT eines Unternehmens geht.
Zum einen stärkt ein gutes Datenschutzmanagementsystem die Rechte von Mitarbeitern und macht Arbeitgeber attraktiver. Zum anderen sichert ein vernünftiger Datenschutz Unternehmen juristisch und finanziell ab, da Strafen folgen können, wenn Unternehmen Daten nicht korrekt nach den DSGVO-Vorgaben Daten verarbeiten. Die Kontrollen hierzu werden immer engmaschiger und kleine wie große Unternehmen sind davon betroffen.
Die Kosten eines unzureichenden Datenschutzes gehen jedoch über die rein finanziellen Aspekte hinaus: Das Vertrauen von Kunden, Mitarbeitern und Partnern in ein Unternehmen kann verloren gehen. Diejenigen, die den Datenschutz ihrer Stakeholder in den Vordergrund stellen, zeigen ihr Engagement für verantwortungsvolles Handeln und stärken so das Vertrauen.
Unsere Berater für Datenschutz führen vor Ort Prüfungen durch, um herauszufinden, ob Ihr Unternehmen gemäß der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und anderer Vorschriften, gut aufgestellt ist.
Wir untersuchen mit aller gebotenen Akribie Ihre internen Strukturen, von Vereinbarungen mit Dienstleistern, über alle Dokumente und Websiteinhalte bis zu Personaldokumenten. Daraufhin erstellen wir einen Audit-Bericht zum Datenschutz, der uns als Grundlage dafür dient, die passenden Lösungen umzusetzen, um die im Audit entdeckten Schwachstellen zu schließen.
Umfang und Häufigkeit von Datenschutzschulungen (organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO) hängen von der Größe und Komplexität Ihres Unternehmens ab. Im Allgemeinen sollten alle Mitarbeiter mindestens einmal im Jahr eine Art von Datenschutzschulung erhalten. Dabei werden diese für Datenschutz und Datensicherheit sensibilisiert. Für Mitarbeiter, die häufiger mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen (z. B. IT-Mitarbeiter oder Kundendienstmitarbeiter), können öfter Schulungen erforderlich sein. Unsere Berater werden mit Ihnen zusammenarbeiten, um den für Ihr Unternehmen am besten geeigneten Schulungsplan und -inhalt zu ermitteln.|Es kommt darauf an, wie groß Ihr Unternehmen ist. Grundsätzlich sollte jeder Mitarbeiter mindestens einmal jährlich eine Datenschutzschulung erhalten. Dese dienen zur Sensibilisierung – womit schon viel erreicht sein kann. Mitarbeiter, die öfter mit personenbezogenen Daten in Kontakt kommen (IT-Mitarbeiter, Kundendienst u. a.), können öfter Schulungen nötig sein. Wir arbeiten diesbezüglich mit Ihnen zusammen, um den besten Schulungsplan für Ihr Unternehmen zu gestalten und die passenden Inhalte zu ermitteln.}
Unsere Datenschutzschulungen decken eine Vielzahl von Themen ab, darunter: Datenschutzvorfälle Meldung und Reaktion, Verständnis für personenbezogene Daten und deren Verwendung, Schutz von Daten am Arbeitsplatz und der richtige Umgang mit Daten, GDPR/DSGVO-Grundsätze, Informationssicherheit, Sicherheitsprotokolle. Darüber hinaus können wir unsere Schulungen auf Ihre speziellen Bedürfnisse zuschneiden.
Zur Erfassung, Auswertung und Umsetzung von Datenschutzmaßnahmen bietet sich ein DSMS als umfassende Lösung an. Es hilft, einen Überblick über die zahlreichen Vorschriften zu erhalten, die zu beachten sind, um die Einhaltung der Datenschutzgesetze zu gewährleisten. Auf diese Weise können rechtliche Anforderungen erfüllt und Risiken schnell und einfach erkannt werden.
Mit dem DSMS können Unternehmen ihre internen Prozesse für Compliance-Management, Risikomanagement und IT-Sicherheit optimieren. Durch die Anpassung an die spezifischen Anforderungen des Unternehmens können Datenschutzmaßnahmen überwacht, Änderungen nachvollzogen und im Falle eines Audits nachgewiesen werden.
Zusätzlich zu den Datenschutzmaßnahmen bietet das DSMS auch umfangreiche Berichtsfunktionen, die detaillierte Informationen über den aktuellen Datenschutzstatus sowie angewandte Maßnahmen liefern. Dadurch können sowohl die Geschäftsleitung als auch die Mitarbeiter potenzielle Verstöße oder Risiken schnell erkennen und bei Bedarf geeignete Korrekturmaßnahmen ergreifen.
In unserem Blog berichten wir von aktuellen Neuigkeiten bis hin zu wertvollen Informationen rund um Datenschutz, IT-Sicherheit und BCM.
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