Datenschutz Beratung Remscheid

Ihre Spezialisten für Datenschutz

Kompetenter Datenschutz, praxisorientiert und umfassend für Ihr Geschäft. Greifen Sie auf unsere kostenfreie Erstberatung mit einem Experten für Datenschutz zurück und bekommen Sie präzise Beratung, die Sie brauchen!

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Beratung Datenschutz Remscheid

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Mit langjähriger Erfahrung sorgen unsere IT-Sicherheitsexperten, ob CISO, CIO, IT-Leiter oder IT-Manager, dafür, dass Ihr Unternehmen die passgenaue Lösung erhält.

Dr. Michael Gorski Consulting GmbH Team

Der Unterschied unserer IT-Sicherheits- Beratung zu anderen Beratungen

Unsere Leistungen

Externer Datenschutzbeauftragter

  • Offizielle Bestellung zum externen DSB
  • DSGVO-betreffende Beratung
  • Kommunikation mit Dritten (z. B. Datenschutzbehörden)

Beratung zum Datenschutz

  • Datenschutzbericht aufgrund Datenschutzbestandsaufnahme
  • Datenschutzmanagementsystem-Einführung
  • Maßnahmekataloge samt Handlungsempfehlungen für den Datenschutz
  • Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
  • Umsetzung gesetzlicher Vorgaben zum Datenschutz im Unternehmen
  • DSFA (Datenschutzfolgeabschätzungen)
  • Anfragen von Betroffenen sachkundig bearbeiten
  • Audits zum Datenschutz, einmal im Jahr samt Maßnahmenkatalogen
  • Checklisten und Vorlagen z.B.:

Verträge zur Auftragsverarbeitung
Homeoffice-Richtlinien

Datenschutzdokumentation

  • Verfahrensverzeichnisse
  • Policies und Vorgabedokumente
  • Verschwiegenheitsverpflichtungen
  • Datenschutzerklärungen (individuell)

Datenschutz Zertifizierung nach ISO 27701

  • Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems nach ISO 27701
  • Integration in bestehende Managementsysteme nach ISO 27001
  • Vorbereitung und Begleitung einer Zertifizierung

Datenschutz-Website-Check

  • Prüfung und Optimierung der eigenen Website auf Datenschutzschwachstellen
  • Cookie-Banner (datenschutzkonform)

Schulungen zum Datenschutz

  • Mitarbeiter und Führungskräfte Schulungen zum Thema „Awareness“

Erstberatung kostenlos

Unsere Experten beraten Sie gerne zu weiterführenden Fragen im Datenschutz und finden die passende Lösung für Ihr Unternehmen.
Wir sind in Remscheid, Deutschland und Europa tätig und unterstützen Sie.

Häufig gestellte Fragen

zum Thema Datenschutz-Beratung Remscheid

Externe Datenschutzbeauftragte bringen umfangreiche Fachexpertise mit, sodass sie sachliche Meinungen und Lösungen anbieten können. Da sie weder durch Kündigungsschutz noch Betriebsratsmitbestimmung beeinflusst sind, bleibt ihre Objektivität unangetastet.

Viele Unternehmen müssen einen Datenschutzbeauftragten ernennen, um die Einhaltung neuester Vorschriften zur Verarbeitung personenbezogener und sensibler Daten zu gewährleisten. Ganz gleich, ob die Ernennung Pflicht ist oder einfach nur empfohlen wird: Datenschutzbeautragte stellen sicher, dass alle relevanten Prozesse in Unternehmen – unabhängig von deren Größe – auf dem neuesten Stand sind und den Vorschriften entsprechen.

Von automatisierten Systemen, die große Mengen Daten verarbeiten, bis hin zu Datenschutzverpflichtungen für Krankenakten: Die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten ist von unschätzbarem Wert, wenn es um die langfristige IT-Sicherheit eines Unternehmens geht.

Ja, die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten ergibt sich aus Artikel 27 DSGVO und betrifft in der Regel jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet. Dies ist bereits dann der Fall, sobald ein Unternehmen z. B. Mitarbeitende einstellt.
Datenschutzbeauftragte werden schriftlich durch die Geschäftsführung benannt. Die Geschäftsführung entlässt dies jedoch nicht aus der letztlichen Verantwortung für den Datenschutz.

Zum einen stärkt ein gutes Management des Datenschutzes die Rechte von Mitarbeitern und macht Arbeitgeber attraktiver. Zum anderen beugt guter Datenschutz finanziellen Schäden vor, da Strafen folgen können, wenn Unternehmen Daten nicht korrekt nach den DSGVO-Vorgaben Daten verarbeiten. Die Kontrollen hierzu werden immer strenger und kleine wie große Unternehmen müssen mit Kontrollen rechnen.

Die Folgen eines Datenschutzlecks können jedoch über das Finanzielle hinausgehen. Langfristig verlorenes Vertrauen in ein Unternehmen schadet mehr als Bußgelder. Kunden, Mitarbeiter und Partner wissen umsichtigen Umgang mit ihren sensiblen Daten zu schätzen und bleiben Ihnen treu.

Unser Team erfahrener Datenschutzberater führt eine Vor-Ort-Prüfung durch, um die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen in Ihrem Unternehmen im Hinblick auf die Allgemeine Datenschutzverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und andere einschlägige Vorschriften gründlich zu analysieren.

Wir untersuchen mit aller gebotenen Akribie Ihre internen Strukturen, von Vereinbarungen mit Dienstleistern, über alle Dokumente und Websiteinhalte bis zu Personaldokumenten. Daraufhin erstellen wir einen Audit-Bericht zum Datenschutz, der uns als Grundlage dafür dient, die passenden Lösungen umzusetzen, um die im Audit entdeckten Schwachstellen zu schließen.

Umfang und Häufigkeit von Datenschutzschulungen (organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO) hängen von der Größe und Komplexität Ihres Unternehmens ab. Im Allgemeinen sollten alle Mitarbeiter mindestens einmal im Jahr eine Art von Datenschutzschulung erhalten. Dabei werden diese für Datenschutz und Datensicherheit sensibilisiert. Für Mitarbeiter, die häufiger mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen (z. B. IT-Mitarbeiter oder Kundendienstmitarbeiter), können öfter Schulungen erforderlich sein. Unsere Berater werden mit Ihnen zusammenarbeiten, um den für Ihr Unternehmen am besten geeigneten Schulungsplan und -inhalt zu ermitteln.|Es kommt darauf an, wie groß Ihr Unternehmen ist. Grundsätzlich sollte jeder Mitarbeiter mindestens einmal jährlich eine Datenschutzschulung erhalten. Dese dienen zur Sensibilisierung – womit schon viel erreicht sein kann. Mitarbeiter, die öfter mit personenbezogenen Daten in Kontakt kommen (IT-Mitarbeiter, Kundendienst u. a.), können öfter Schulungen nötig sein. Wir arbeiten diesbezüglich mit Ihnen zusammen, um den besten Schulungsplan für Ihr Unternehmen zu gestalten und die passenden Inhalte zu ermitteln.}

Unsere Datenschutzschulungen decken eine Vielzahl von Themen ab, darunter: Verständnis für personenbezogene Daten und deren Verwendung, GDPR/DSGVO-Grundsätze, Schutz von Daten am Arbeitsplatz und der richtige Umgang mit Daten, Informationssicherheit, Sicherheitsprotokolle, Meldung von und Reaktion auf Datenschutzvorfälle. Darüber hinaus können wir unsere Schulungen auf Ihre speziellen Bedürfnisse zuschneiden.

Zur Erfassung, Auswertung und Umsetzung von Datenschutzmaßnahmen bietet sich ein DSMS als umfassende Lösung an. Es hilft, einen Überblick über die zahlreichen Vorschriften zu erhalten, die zu beachten sind, um die Einhaltung der Datenschutzgesetze zu gewährleisten. Auf diese Weise können rechtliche Anforderungen erfüllt und Risiken schnell und einfach erkannt werden.


Unternehmen können ihre internen Prozesse für Compliance-Management, Risikomanagement und IT-Sicherheit mithilfe des DSMS optimieren. Es ermöglicht die Anpassung an die spezifischen Anforderungen des Unternehmens, die Überwachung von Datenschutzmaßnahmen, die Nachvollziehbarkeit von Änderungen und den Nachweis im Falle eines Audits.


Zusätzlich zu den Datenschutzmaßnahmen bietet das DSMS auch umfangreiche Berichtsfunktionen, die detaillierte Informationen über den aktuellen Datenschutzstatus sowie angewandte Maßnahmen liefern. Dadurch können sowohl die Geschäftsleitung als auch die Mitarbeiter potenzielle Verstöße oder Risiken schnell erkennen und bei Bedarf geeignete Korrekturmaßnahmen ergreifen.

Unsere Beiträge

In unserem Blog berichten wir von aktuellen News bis hin zu wertvollen Informationen rund um BCM, IT-Sicherheit und Datenschutz.

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