Datenschutz Beratung Mönchengladbach

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Ganzheitlicher Datenschutz für Ihr Unternehmen, praxisnah und kompetent. Machen Sie Gebrauch von unserem unverbindlichen Erstgespräch mit einem Datenschutz-Experten und erhalten Sie die Beratung, die Sie suchen!

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Ihre Ansprechpartner in Fragen rund um Datenschutz Mönchengladbach

Sei es als CISO, CIO, IT-Leiter oder IT-Manager, unsere IT-Sicherheitsexperten nutzen ihre langjährige praktische Erfahrung, um Ihr Unternehmen mit einer speziell auf Sie abgestimmten Lösung zu versorgen.

Dr. Michael Gorski Consulting GmbH Team

Der Unterschied unserer Leistungen zu anderen Beratungen

Unsere Leistungen

Externer Datenschutzbeauftragter

  • Offizielle Bestellung zum externen DSB
  • Beratung in allen Belangen der DSGVO
  • Professionelle Ansprechpartner für Dirtte (z. B. Datenschutzbehörden)

Datenschutzberatung

  • Datenschutzbericht aufgrund Datenschutzbestandsaufnahme
  • Einführung eines Datenschutz-Managementsystems
  • Datenschutz-Maßnahmenkataloge mit Handlungsempfehlungen und Priorisierungen
  • Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
  • Gestaltung datenschutzkonformer Unternehmensprozesse nach gesetzlichen Vorgaben
  • DSFA (Datenschutzfolgeabschätzungen)
  • Anfragen von Betroffenen sachkundig bearbeiten
  • Jährliche Datenschutzaudits mit Auditbericht und Maßnahmenkatalogen
  • Checklisten und Vorlagen z.B.:

Auftragsverarbeitungsverträge
Datenschutzrichtlinien fürs Homeoffice

Datenschutzdokumentation

  • Verzeichnisse der Verfahren
  • Vorgabedokumente/Policies
  • Verschwiegenheitsverpflichtungen
  • Individuelle Datenschutzerklärungen

Datenschutz Zertifizierung nach ISO 27701

  • Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems nach ISO 27701
  • Integration in bestehende Managementsysteme nach ISO 27001
  • Vorbereitung und Begleitung einer Zertifizierung

Website-Check bzgl. Datenschutz

  • Website-Check zur Bereinigung der eigenen Website von Datenschutzschwachstellen
  • Datenschutzkonformer Cookie-Consent

Schulungen zum Thema Datenschutz

  • Mitarbeiter und Führungskräfte Schulungen zum Thema „Awareness“

Kostenlose Erstberatung

Unsere Experten beraten Sie gerne zu weiterführenden Fragen im Datenschutz und finden die passende Lösung für Ihr Unternehmen.
Wir sind in Mönchengladbach, Deutschland und Europa tätig und unterstützen Sie.

Häufig gestellte Fragen

zum Thema Datenschutz-Beratung Mönchengladbach

Externe Datenschutzbeauftragte bringen umfangreiche Kenntnisse mit, sodass sie objektive Meinungen und Lösungen anbieten können. Da sie weder durch Kündigungsschutz noch Betriebsratsmitbestimmung beeinflusst sind, bleibt ihre Objektivität unangetastet.

Viele Unternehmen müssen einen Beauftragten für den Datenschutz ernennen, um die Einhaltung neuester Vorschriften zur Verarbeitung personenbezogener und sensibler Daten zu gewährleisten. Ganz gleich, ob die Ernennung Pflicht ist oder einfach nur empfohlen wird: Datenschutzbeautragte stellen sicher, dass alle relevanten Prozesse in Unternehmen – unabhängig von deren Größe – alle relevanten Anforderungen erfüllen können.

Von automatisierten Systemen, die große Mengen Daten verarbeiten, bis hin zu Datenschutzverpflichtungen für Krankenakten: Die Ernennung von Beauftragten für Datenschutz ist von unschätzbarem Wert, wenn es um die langfristige IT-Sicherheit eines Unternehmens geht.

Ja, gemäß Artikel 27 DSGVO ist jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet und speichert, auch wenn es nur vorübergehend ist, verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Die Geschäftsführung muss ihn schriftlich bestimmten und bleibe auch danach noch letztverantwortlich für den Datenschutz.

Zum einen stärkt ein gutes Datenschutzmanagementsystem die Rechte von Mitarbeitern und macht Arbeitgeber attraktiver. Zum anderen sichert ein vernünftiger Datenschutz Unternehmen juristisch und finanziell ab, da Strafen folgen können, wenn Unternehmen Daten nicht korrekt nach den DSGVO-Vorgaben Daten verarbeiten. Die Kontrollen hierzu werden immer strenger und kleine wie große Unternehmen sind davon betroffen.

Die Kosten eines unzureichenden Datenschutzes gehen jedoch über die rein finanziellen Aspekte hinaus: Das Vertrauen von Kunden, Mitarbeitern und Partnern in ein Unternehmen kann verloren gehen. Diejenigen, die den Datenschutz ihrer Stakeholder in den Vordergrund stellen, zeigen ihr Engagement für verantwortungsvolles Handeln und stärken so das Vertrauen.

Unsere Berater für Datenschutz führen vor Ort Prüfungen durch, um herauszufinden, ob Ihr Unternehmen gemäß der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und anderer Vorschriften, gut aufgestellt ist.

Wir untersuchen sorgfältig interne Strukturen wie Vereinbarungen mit Dienstleistern sowie alle vorhandenen Dokumente und Websiteinhalte, die sich auf die Datenschutzstandards beziehen. Der daraus resultierende Datenschutz-Audit-Bericht dient uns dann als Grundlage für die Formulierung Lösungen, die die während unseres Audits festgestellten Schwachstellen effektiv beheben.

Umfang und Häufigkeit von Datenschutzschulungen (organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO) hängen von der Größe und Komplexität Ihres Unternehmens ab. Im Allgemeinen sollten alle Mitarbeiter mindestens einmal im Jahr eine Art von Datenschutzschulung erhalten. Dabei werden diese für Datenschutz und Datensicherheit sensibilisiert. Für Mitarbeiter, die häufiger mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen (z. B. IT-Mitarbeiter oder Kundendienstmitarbeiter), können öfter Schulungen erforderlich sein. Unsere Berater werden mit Ihnen zusammenarbeiten, um den für Ihr Unternehmen am besten geeigneten Schulungsplan und -inhalt zu ermitteln.|Es kommt darauf an, wie groß Ihr Unternehmen ist. Grundsätzlich sollte jeder Mitarbeiter mindestens einmal jährlich eine Datenschutzschulung erhalten. Dese dienen zur Sensibilisierung – womit schon viel erreicht sein kann. Mitarbeiter, die öfter mit personenbezogenen Daten in Kontakt kommen (IT-Mitarbeiter, Kundendienst u. a.), können öfter Schulungen nötig sein. Wir arbeiten diesbezüglich mit Ihnen zusammen, um den besten Schulungsplan für Ihr Unternehmen zu gestalten und die passenden Inhalte zu ermitteln.}

Unsere Datenschutzschulungen decken eine Vielzahl von Themen ab, darunter: Meldung von und Reaktion auf Datenschutzvorfälle, Verständnis für personenbezogene Daten und deren Verwendung, Sicherheitsprotokolle, Schutz von Daten am Arbeitsplatz und der richtige Umgang mit Daten, GDPR/DSGVO-Grundsätze, Informationssicherheit. Darüber hinaus können wir unsere Schulungen auf Ihre speziellen Bedürfnisse zuschneiden.

Die Umsetzung von Datenschutzmaßnahmen kann mithilfe eines DSMS vereinfacht werden. Es bietet einen Überblick über die zahlreichen Vorschriften, die zu beachten sind, um die Einhaltung der Datenschutzgesetze sicherzustellen. Mit dem System können rechtliche Anforderungen erfüllt und Risiken schnell und einfach erkannt werden, um die Daten sicher zu schützen.


Durch die Verwendung des DSMS können Unternehmen ihre internen Prozesse für Compliance-Management, Risikomanagement und IT-Sicherheit verbessern. Das System ist auf die spezifischen Anforderungen des Unternehmens zugeschnitten und ermöglicht die Überwachung von Datenschutzmaßnahmen sowie die Nachvollziehbarkeit von Änderungen und den Nachweis im Falle eines Audits.


Zusätzlich zu den Datenschutzmaßnahmen bietet das DSMS auch umfangreiche Berichtsfunktionen, die detaillierte Informationen über den aktuellen Datenschutzstatus sowie angewandte Maßnahmen liefern. Dadurch können sowohl die Geschäftsleitung als auch die Mitarbeiter potenzielle Verstöße oder Risiken schnell erkennen und bei Bedarf geeignete Korrekturmaßnahmen ergreifen.

Unsere Blog-Artikel

In unserem Blog berichten wir von aktuellen Neuigkeiten bis hin zu wertvollen Informationen rund um Datenschutz, IT-Sicherheit und BCM.

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