Datenschutz Beratung Neubrandenburg

Ihre Datenschutz-Experten

Professioneller Datenschutz für Ihr Unternehmen, praxisbezogen und umfassend. Ziehen Sie Nutzen aus unserer kostenfreien Erstberatung mit einem Datenschutzspezialisten und bekommen Sie die Beratung, die Sie benötigen!

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Unsere IT-Sicherheitsspezialisten, egal ob CISO, CIO, IT-Leiter oder IT-Manager, setzen ihre langjährige Praxiserfahrung ein, um Ihrem Unternehmen die optimal zugeschnittene Lösung zu bieten.

Dr. Michael Gorski Consulting GmbH Team

Der Unterschied unseres Angebots zu anderen Beratungen

Unsere Leistungen

Datenschutzbeauftragter (extern)

  • Offizielle Bestellung zum externen DSB
  • Beratung in allen Belangen der DSGVO
  • Individuelle Kommunikation mit Dritten, wie zum Beispiel Datenschutzbehörden

Beratung zum Datenschutz

  • Datenschutzbericht aufgrund Datenschutzbestandsaufnahme
  • Datenschutzmanagementsystem einführen
  • Maßnahmekataloge samt Handlungsempfehlungen für den Datenschutz
  • Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
  • Gestaltung datenschutzkonformer Unternehmensprozesse nach gesetzlichen Vorgaben
  • DSFA (Datenschutzfolgeabschätzungen)
  • Betroffenenanfragen sachkundig bearbeiten
  • Audits zum Datenschutz, einmal im Jahr samt Maßnahmenkatalogen
  • Checklisten und Vorlagen z.B.:

Auftragsverarbeitungsverträge
Homeoffice-Richtlinien

Dokumentation des Datenschutzes

  • Verzeichnisse der Verfahren
  • Dokumente für Vorgaben und Policies
  • Verschwiegenheitsverpflichtungen
  • Datenschutzerklärungen (individuell)

Datenschutz Zertifizierung nach ISO 27701

  • Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems nach ISO 27701
  • Integration in bestehende Managementsysteme nach ISO 27001
  • Vorbereitung und Begleitung einer Zertifizierung

Datenschutz-Website-Check

  • Website-Check zur Bereinigung der eigenen Website von Datenschutzschwachstellen
  • DS-konformer Cookie-Banner

Schulungen zum Thema Datenschutz

  • Mitarbeiter und Führungskräfte Schulungen zum Thema „Awareness“

Kostenlose Erstberatung

Unsere Experten beraten Sie gerne zu weiterführenden Fragen im Datenschutz und finden die passende Lösung für Ihr Unternehmen.
Wir sind in Neubrandenburg, Deutschland und Europa tätig und unterstützen Sie.

Häufig gestellte Fragen

zum Thema Datenschutz-Beratung Neubrandenburg

Externe Datenschutzbeauftragte bringen umfangreiche Expertise mit, sodass sie supervidierende Analysen und Problemlösungen anbieten können. Da sie weder durch Kündigungsschutz noch Betriebsratsmitbestimmung beeinflusst sind, bleibt ihre Objektivität unangetastet.

Viele Unternehmen müssen einen Datenschutzbeauftragten ernennen, um die Einhaltung neuester Vorschriften zur Verarbeitung personenbezogener und sensibler Daten zu gewährleisten. Ganz gleich, ob die Ernennung Pflicht ist oder einfach nur empfohlen wird: Diese Personen stellen sicher, dass alle relevanten Prozesse in Unternehmen – unabhängig von deren Größe – auf dem neuesten Stand sind und den Vorschriften entsprechen.

Von automatisierten Systemen, die große Mengen Daten verarbeiten, bis hin zu Datenschutzverpflichtungen für Krankenakten: Die Ernennung von Beauftragten für Datenschutz ist von unschätzbarem Wert, wenn es um die langfristige Sicherheit eines Unternehmens geht.

Ja, jedes Unternehmen, das auf irgendeine Art und Weise personenbezogene Daten verarbeitet und speichert – auch nur vorübergehend – ist zum Bestellen eines Datenschutzbeauftragten laut Artikel 27 DSGVO verpflichtet.
Datenschutzbeauftragte werden schriftlich durch die Geschäftsführung benannt. Die Geschäftsführung entlässt dies jedoch nicht aus der letztlichen Verantwortung für den Datenschutz.

Zum einen stärkt ein gutes Datenschutz-Management-System die Rechte von Mitarbeitern und macht Arbeitgeber attraktiver. Zum anderen beugt guter Datenschutz finanziellen Schäden vor, da Strafen folgen können, wenn Unternehmen Daten nicht korrekt nach den DSGVO-Vorgaben Daten verarbeiten. Die Kontrollen hierzu werden immer strenger und kleine wie große Unternehmen sind davon betroffen.

Die Folgekosten von schlechtem Datenschutz gehen jedoch weit über rein finanzielle Gesichtspunkte hinaus. Datenverlust ist gleich Vertrauensverlust. Wer auf die Daten seiner Kunden, Mitarbeiter und Geschäftspartner achtet, gewinnt Vertrauen und damit langfristige Beziehungen, die sich buchstäblich auszahlen.

Unsere Berater für Datenschutz führen vor Ort Prüfungen durch, um herauszufinden, ob Ihr Unternehmen gemäß der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und anderer Vorschriften, gut aufgestellt ist.

Wir untersuchen sorgfältig interne Strukturen wie Vereinbarungen mit Dienstleistern sowie alle vorhandenen Dokumente und Websiteinhalte, die sich auf die Datenschutzstandards beziehen. Der daraus resultierende Datenschutz-Audit-Bericht dient uns dann als Grundlage für die Formulierung Lösungen, die die während unseres Audits festgestellten Schwachstellen effektiv beheben.

Umfang und Häufigkeit von Datenschutzschulungen (organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO) hängen von der Größe und Komplexität Ihres Unternehmens ab. Im Allgemeinen sollten alle Mitarbeiter mindestens einmal im Jahr eine Art von Datenschutzschulung erhalten. Dabei werden diese für Datenschutz und Datensicherheit sensibilisiert. Für Mitarbeiter, die häufiger mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen (z. B. IT-Mitarbeiter oder Kundendienstmitarbeiter), können öfter Schulungen erforderlich sein. Unsere Berater werden mit Ihnen zusammenarbeiten, um den für Ihr Unternehmen am besten geeigneten Schulungsplan und -inhalt zu ermitteln.|Es kommt darauf an, wie groß Ihr Unternehmen ist. Grundsätzlich sollte jeder Mitarbeiter mindestens einmal jährlich eine Datenschutzschulung erhalten. Dese dienen zur Sensibilisierung – womit schon viel erreicht sein kann. Mitarbeiter, die öfter mit personenbezogenen Daten in Kontakt kommen (IT-Mitarbeiter, Kundendienst u. a.), können öfter Schulungen nötig sein. Wir arbeiten diesbezüglich mit Ihnen zusammen, um den besten Schulungsplan für Ihr Unternehmen zu gestalten und die passenden Inhalte zu ermitteln.}

Unsere Datenschutzschulungen decken eine Vielzahl von Themen ab, darunter: GDPR/DSGVO-Grundsätze, Informationssicherheit, Sicherheitsprotokolle, Meldung von und Reaktion auf Datenschutzvorfälle, Verständnis für personenbezogene Daten und deren Verwendung, Schutz von Daten am Arbeitsplatz und der richtige Umgang mit Daten. Darüber hinaus können wir unsere Schulungen auf Ihre speziellen Bedürfnisse zuschneiden.

Ein Datenschutzmanagementsystem (DSMS) ist eine umfassende Lösung für die Erfassung, Auswertung und Umsetzung von Datenschutzmaßnahmen. Es hilft, einen Überblick über die zahlreichen Vorschriften zu erhalten, die zu beachten sind, um die Einhaltung der Datenschutzgesetze zu gewährleisten. So kann sichergestellt werden, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt und Risiken schnell und einfach erkannt werden können.


Das DSMS unterstützt auch die internen Prozesse des Compliance-Managements, des Risikomanagements und der IT-Sicherheit. Es ist auf die spezifischen Anforderungen des Unternehmens zugeschnitten und ermöglicht die Überwachung von Datenschutzmaßnahmen, die Nachvollziehbarkeit von Änderungen und den Nachweis im Falle eines Audits.


Zusätzlich zu den Datenschutzmaßnahmen bietet das DSMS auch umfangreiche Berichtsfunktionen, die detaillierte Informationen über den aktuellen Datenschutzstatus sowie angewandte Maßnahmen liefern. Dadurch können sowohl die Geschäftsleitung als auch die Mitarbeiter potenzielle Verstöße oder Risiken schnell erkennen und bei Bedarf geeignete Korrekturmaßnahmen ergreifen.

Unsere Blog-Artikel

In unseren Artikeln behandeln wir aktuelle News bis hin zu wertvollen Informationen rund um BCM, IT-Sicherheit und Datenschutz.

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