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Ob CISO, CIO, IT-Leiter, IT-Manager, IT-Sicherheit unsere IT-Sicherheits-Experten haben langjährige Erfahrungen aus der Praxis und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen die für Sie maßgeschneiderte Lösung erhält.
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Unsere Experten beraten Sie gerne zu weiterführenden Fragen im Datenschutz und finden die passende Lösung für Ihr Unternehmen.
Wir sind in Lünen, Deutschland und Europa tätig und unterstützen Sie.
Externe Datenschutzbeauftragte bringen umfangreiche Erfahrungen mit, so dass sie unvoreingenommene Meinungen und Lösungen anbieten können. Da sie weder durch Kündigungsschutz noch Betriebsratsmitbestimmung beeinflusst sind, bleibt ihre Objektivität unangetastet.
Viele Unternehmen müssen einen Datenschutzbeauftragten ernennen, um die Einhaltung der neuesten Vorschriften zur Verarbeitung personenbezogener und sensibler Daten zu gewährleisten. Ganz gleich, ob die Ernennung Pflicht ist oder einfach nur empfohlen wird, diese Person stellt sicher, dass alle relevanten Prozesse in einem Unternehmen – unabhängig von der Größe – auf dem neuesten Stand sind und den Vorschriften entsprechen.
Von automatisierten Systemen, die große Mengen an Daten verarbeiten, bis hin zu den Datenschutzverpflichtungen für Krankenakten: Die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten ist von unschätzbarem Wert, wenn es um die langfristige Sicherheit eines Unternehmens geht.
Ja, die Ernennung eines DS-Beauftragten ergibt sich aus Artikel 27 DSGVO und betrifft in der Regel jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet. Dies ist bereits dann der Fall, sobald ein Unternehmen z.B. Mitarbeitende einstellt.
Schriftlich durch die Geschäftsführung. Achtung: Die Verantwortung für den korrekten Datenschutz liegt und bleibt immer bei der Geschäftsführung!
Zum einen stärkt ein gutes Datenschutzmanagementsystem die Rechte der Mitarbeiter und macht sie als Arbeitgeber attraktiv. Zum anderen verhindert es ganz einfach große Schäden, die durch Strafen entstehen können, wenn Sie nicht korrekt nach den DSGVO Vorgaben Daten verarbeiten. Die Kontrollen hierzu werden immer engmaschiger und kleine wie große Unternehmen bleiben davon nicht verschont.
Die Kosten eines unzureichenden Datenschutz gehen über die finanziellen Aspekte hinaus; sie können das Vertrauen von Kunden, Mitarbeitern und Partnern in ein Unternehmen untergraben. Diejenigen, die den Datenschutz ihrer Stakeholder in den Vordergrund stellen, zeigen ihr Engagement für verantwortungsvolle Praktiken, die das Vertrauen stärken.
Unser Team aus sehr erfahrenen Datenschutz Beratern führt eine Vor-Ort-Prüfung durch, um die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen in Ihrem Unternehmen im Hinblick auf die Allgemeine Datenschutzverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und andere einschlägige Vorschriften gründlich zu analysieren.
Wir untersuchen sorgfältig interne Strukturen wie Vereinbarungen mit Dienstleistern sowie alle vorhandenen Dokumente und Website-Inhalte, die sich auf die Datenschutzstandards beziehen. Der daraus resultierende Datenschutz Audit Bericht dient uns dann als Grundlage für die Formulierung umsetzbarer Lösungen, die die während unseres Audits festgestellten Schwachstellen effektiv beheben.
Der Umfang und die Häufigkeit von Datenschutzschulungen (organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO) hängen von der Größe und Komplexität Ihres Unternehmens ab. Im Allgemeinen sollten alle Mitarbeiter mindestens einmal im Jahr eine Art von Datenschutzschulung erhalten. Dabei werden diese für Datenschutz und Datensicherheit sensibilisiert. Für Mitarbeiter, die häufiger mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen (z. B. IT-Mitarbeiter oder Kundendienstmitarbeiter), können häufigere Schulungen erforderlich sein. Unsere Berater werden mit Ihnen zusammenarbeiten um den für Ihr Unternehmen am besten geeigneten Schulungsplan und -inhalt zu ermitteln.
Unsere Datenschutzschulungen decken eine Vielzahl von Themen ab, darunter: GDPR-Grundsätze, Informationssicherheit, Sicherheitsprotokolle, Meldung von und Reaktion auf Datenschutzvorfälle, Verständnis für personenbezogene Daten und deren Verwendung, Schutz von Daten am Arbeitsplatz und der richtige Umgang mit Daten. Darüber hinaus können wir unsere Schulungen auf Ihre speziellen Bedürfnisse zuschneiden.
Ein Datenschutzmanagementsystem (DSMS) ist eine umfassende Lösung für die Erfassung, Auswertung und Umsetzung von Datenschutzmaßnahmen. Es hilft, einen Überblick über die zahlreichen Vorschriften zu erhalten, die zu beachten sind, um die Einhaltung der Datenschutzgesetze zu gewährleisten. So kann sichergestellt werden, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt und Risiken schnell und einfach erkannt werden können.
Das DSMS unterstützt auch die internen Prozesse des Compliance-Managements, des Risikomanagements und der IT-Sicherheit. Es ist auf die spezifischen Anforderungen des Unternehmens zugeschnitten und ermöglicht die Überwachung von Datenschutzmaßnahmen, die Nachvollziehbarkeit von Änderungen und den Nachweis im Falle eines Audits.
Das DSMS umfasst auch eine Reihe von Berichtsfunktionen, die detaillierte Informationen über den Datenschutzstatus liefern und Maßnahmen. Dies ermöglicht es sowohl der Geschäftsleitung als auch den Mitarbeitern, mögliche Verstöße oder Risiken schnell zu erkennen und bei Bedarf Korrekturmaßnahmen zu ergreifen.
In unseren Artikeln berichten wir von aktuellen Neuigkeiten bis hin zu wertvollen Informationen rund um IT-Sicherheit, Datenschutz und BCM.
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