Datenschutz Beratung Lübeck

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Ob CISO, CIO, IT-Leiter, IT-Manager, IT-Sicherheit – unsere IT-Sicherheits-Experten haben langjährige Erfahrungen aus der Praxis und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen eine passende Lösung erhält.

Dr. Michael Gorski Consulting GmbH Team

Der Unterschied unserer IT-Sicherheits- Beratung zu anderen Beratungen

Herstellerunabhängige, passgenaue Lösungen für Sie

Experten für IT-Security (zertifiziert)

Unverbindliche Erstberatung

Wir arbeiten mit Passion und auf Augenhöhe

Leistungen

Externer Datenschutzbeauftragter
  • Offizielle Bestellung zum externen DSB
  • DSGVO-betreffende Beratung
  • Individuelle Kommunikation mit Dritten, wie zum Beispiel Datenschutzbehörden
Datenschutzberatung
  • Bestandsaufnahmen zum Datenschutz inkl. Bericht
  • Datenschutzmanagementsystem-Einführung
  • Datenschutz-Maßnahmenkataloge mit Handlungsempfehlungen und Priorisierungen
  • Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
  • Gestaltung datenschutzkonformer Unternehmensprozesse nach gesetzlichen Vorgaben
  • Datenschutzfolgeabschätzungen
  • Sachkundige Bearbeitung von Betroffenenanfragen
  • Jährliche Datenschutzaudits mit Auditbericht und Maßnahmenkatalogen
  • Checklisten und Vorlagen z.B.:

Auftragsverarbeitungsverträge Richtlinien für den Datenschutz im Homeoffice

Datenschutzdokumentation
  • Verzeichnisse der Verfahren
  • Vorgabedokumente/Policies
  • Verschwiegenheitsverpflichtungen
  • Datenschutzerklärungen (individuell)
Datenschutz Zertifizierung nach ISO 27701
  • Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems nach ISO 27701
  • Integration in bestehende Managementsysteme nach ISO 27001
  • Vorbereitung und Begleitung einer Zertifizierung
Website-Check bzgl. Datenschutz
  • Website-Check zur Bereinigung der eigenen Website von Datenschutzschwachstellen
  • Cookie-Banner (datenschutzkonform)
Datenschutz-Schulungen
  • Mitarbeiter und Führungskräfte Schulungen zum Thema „Awareness“

Kostenlose Erstberatung

Unsere Experten beraten Sie gerne zu weiterführenden Fragen im Datenschutz und finden die passende Lösung für Ihr Unternehmen.
Wir sind in Lübeck, Deutschland und Europa tätig und unterstützen Sie.

Häufig gestellte Fragen

zum Thema Datenschutzberatung Lübeck

Externe Datenschutzbeauftragte bringen umfangreiche Kenntnisse mit, sodass sie sachliche Meinungen und Lösungen anbieten können. Da sie weder durch Kündigungsschutz noch Betriebsratsmitbestimmung beeinflusst sind, bleibt ihre Objektivität unangetastet.

Viele Unternehmen müssen einen Datenschutzbeauftragten ernennen, um die Einhaltung neuester Vorschriften zur Verarbeitung personenbezogener und sensibler Daten zu gewährleisten. Ganz gleich, ob die Ernennung Pflicht ist oder einfach nur empfohlen wird: Die beauftragten Personen stellen sicher, dass alle relevanten Prozesse in Unternehmen – unabhängig von deren Größe – up to date sind und Vorschriften ausnahmslos erfüllen.

Von automatisierten Systemen, die große Mengen Daten verarbeiten, bis hin zu Datenschutzverpflichtungen für Krankenakten: Die Ernennung von Beauftragten für Datenschutz ist von unschätzbarem Wert, wenn es um die langfristige IT-Sicherheit eines Unternehmens geht.

Ja, die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten ergibt sich aus Artikel 27 DSGVO und betrifft in der Regel jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet. Dies ist bereits dann der Fall, sobald ein Unternehmen z. B. Mitarbeitende einstellt.
Schriftlich durch die Geschäftsführung. Achtung: Die Verantwortung für den korrekten Datenschutz liegt und bleibt immer bei der Geschäftsführung!

Zum einen stärkt ein gutes Datenschutzmanagementsystem die Rechte von Mitarbeitern und macht Arbeitgeber attraktiver. Zum anderen beugt guter Datenschutz finanziellen Schäden vor, da Strafen folgen können, wenn Unternehmen Daten nicht korrekt nach den DSGVO-Vorgaben Daten verarbeiten. Die Kontrollen hierzu werden immer schärfer und kleine wie große Unternehmen bleiben davon nicht verschont.

Die Kosten eines unzureichenden Datenschutzes gehen jedoch über die rein finanziellen Aspekte hinaus: Das Vertrauen von Kunden, Mitarbeitern und Partnern in ein Unternehmen kann verloren gehen. Diejenigen, die den Datenschutz ihrer Stakeholder in den Vordergrund stellen, zeigen ihr Engagement für verantwortungsvolles Handeln und stärken so das Vertrauen.

Unser Team erfahrener Datenschutzberater führt eine Vor-Ort-Prüfung durch, um die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen in Ihrem Unternehmen im Hinblick auf die Allgemeine Datenschutzverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und andere einschlägige Vorschriften gründlich zu analysieren.

Wir untersuchen mit aller gebotenen Akribie Ihre internen Strukturen, von Vereinbarungen mit Dienstleistern, über alle Dokumente und Websiteinhalte bis zu Personaldokumenten. Daraufhin erstellen wir einen Audit-Bericht zum Datenschutz, der uns als Grundlage dafür dient, die passenden Lösungen umzusetzen, um die im Audit entdeckten Schwachstellen zu schließen.

Umfang und Häufigkeit von Datenschutzschulungen (organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO) hängen von der Größe und Komplexität Ihres Unternehmens ab. Im Allgemeinen sollten alle Mitarbeiter mindestens einmal im Jahr eine Art von Datenschutzschulung erhalten. Dabei werden diese für Datenschutz und Datensicherheit sensibilisiert. Für Mitarbeiter, die häufiger mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen (z. B. IT-Mitarbeiter oder Kundendienstmitarbeiter), können öfter Schulungen erforderlich sein. Unsere Berater werden mit Ihnen zusammenarbeiten, um den für Ihr Unternehmen am besten geeigneten Schulungsplan und -inhalt zu ermitteln.|Es kommt darauf an, wie groß Ihr Unternehmen ist. Grundsätzlich sollte jeder Mitarbeiter mindestens einmal jährlich eine Datenschutzschulung erhalten. Dese dienen zur Sensibilisierung – womit schon viel erreicht sein kann. Mitarbeiter, die öfter mit personenbezogenen Daten in Kontakt kommen (IT-Mitarbeiter, Kundendienst u. a.), können öfter Schulungen nötig sein. Wir arbeiten diesbezüglich mit Ihnen zusammen, um den besten Schulungsplan für Ihr Unternehmen zu gestalten und die passenden Inhalte zu ermitteln.}

Unsere Datenschutzschulungen decken eine Vielzahl von Themen ab, darunter: Datenschutzvorfälle Meldung und Reaktion, Verständnis für personenbezogene Daten und deren Verwendung, Schutz von Daten am Arbeitsplatz und der richtige Umgang mit Daten, GDPR/DSGVO-Grundsätze, Informationssicherheit, Sicherheitsprotokolle. Darüber hinaus können wir unsere Schulungen auf Ihre speziellen Bedürfnisse zuschneiden.

Die Umsetzung von Datenschutzmaßnahmen kann mithilfe eines DSMS vereinfacht werden. Es bietet einen Überblick über die zahlreichen Vorschriften, die zu beachten sind, um die Einhaltung der Datenschutzgesetze sicherzustellen. Mit dem System können rechtliche Anforderungen erfüllt und Risiken schnell und einfach erkannt werden, um die Daten sicher zu schützen.


Mit dem DSMS können Unternehmen ihre internen Prozesse für Compliance-Management, Risikomanagement und IT-Sicherheit optimieren. Durch die Anpassung an die spezifischen Anforderungen des Unternehmens können Datenschutzmaßnahmen überwacht, Änderungen nachvollzogen und im Falle eines Audits nachgewiesen werden.


Das DSMS umfasst auch eine Reihe von Berichtsfunktionen, die detaillierte Informationen über den Datenschutzstatus liefern und Maßnahmen, die zur Anwendunge kommen. Dies ermöglicht es sowohl der Geschäftsleitung als auch den Mitarbeitern, mögliche Verstöße oder Risiken schnell zu erkennen und bei Bedarf Korrekturmaßnahmen zu ergreifen.

Unsere Blog-Artikel

In unseren Artikeln behandeln wir aktuelle Neuigkeiten bis hin zu wertvollen Informationen rund um BCM, Datenschutz und IT-Sicherheit.

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