Datenschutz Beratung Ludwigshafen am Rhein

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Ob CISO, CIO, IT-Leiter, IT-Manager, IT-Sicherheit – unsere IT-Sicherheits-Berater haben langjährige Erfahrungen aus der Praxis und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen eine passende Lösung erhält.

Dr. Michael Gorski Consulting GmbH Team

Der Unterschied unserer Leistungen zu anderen Beratungen

Herstellerunabhängige, individuelle Lösungskonzepte

Zertifizierte Experten für IT-Sicherheit

Erstberatung unverbindlich

Wir arbeiten am Puls der Zeit und up to date

Leistungen

Datenschutzbeauftragter (extern)
  • Offizielle Bestellung zum externen DSB
  • Beratung in allen Belangen der DSGVO
  • Professionelle Ansprechpartner für Dirtte (z. B. Datenschutzbehörden)
Datenschutzberatung
  • Datenschutzbericht aufgrund Datenschutzbestandsaufnahme
  • Datenschutzmanagementsystem einführen
  • Maßnahmekataloge samt Handlungsempfehlungen für den Datenschutz
  • Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
  • Gestaltung datenschutzkonformer Unternehmensprozesse nach gesetzlichen Vorgaben
  • Datenschutzfolgeabschätzungen
  • Betroffenenanfragen sachkundig bearbeiten
  • Audits zum Datenschutz, einmal im Jahr samt Maßnahmenkatalogen
  • Checklisten und Vorlagen z.B.:

Auftragsverarbeitungsverträge Richtlinien für den Datenschutz im Homeoffice

Datenschutz-Dokumentation
  • Verfahrensverzeichnisse
  • Vorgabedokumente/Policies
  • Verschwiegenheitsverpflichtungen
  • Individuelle Datenschutzerklärungen
Datenschutz Zertifizierung nach ISO 27701
  • Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems nach ISO 27701
  • Integration in bestehende Managementsysteme nach ISO 27001
  • Vorbereitung und Begleitung einer Zertifizierung
Website-Check bzgl. Datenschutz
  • Prüfung und Optimierung der eigenen Website auf Datenschutzschwachstellen
  • Cookie-Banner (datenschutzkonform)
Datenschutzschulungen
  • Mitarbeiter und Führungskräfte Schulungen zum Thema „Awareness“

Erstberatung kostenlos

Unsere Experten beraten Sie gerne zu weiterführenden Fragen im Datenschutz und finden die passende Lösung für Ihr Unternehmen.
Wir sind in Ludwigshafen am Rhein, Deutschland und Europa tätig und unterstützen Sie.

Häufig gestellte Fragen

zum Thema Datenschutz-Beratung Ludwigshafen am Rhein

Externe Datenschutzbeauftragte bringen umfangreiche Erfahrungen mit, sodass sie objektive Meinungen und Lösungen anbieten können. Da sie weder durch Kündigungsschutz noch Betriebsratsmitbestimmung beeinflusst sind, bleibt ihre Objektivität unangetastet.

Viele Unternehmen müssen einen Datenschutzbeauftragten ernennen, um die Einhaltung neuester Vorschriften zur Verarbeitung personenbezogener und sensibler Daten zu gewährleisten. Ganz gleich, ob die Ernennung Pflicht ist oder einfach nur empfohlen wird: Die beauftragten Personen stellen sicher, dass alle relevanten Prozesse in Unternehmen – unabhängig von deren Größe – alle relevanten Anforderungen erfüllen können.

Von automatisierten Systemen, die große Mengen Daten verarbeiten, bis hin zu Datenschutzverpflichtungen für Krankenakten: Die Ernennung von Beauftragten für Datenschutz ist von unschätzbarem Wert, wenn es um die langfristige Sicherheit der IT eines Unternehmens geht.

Ja, jedes Unternehmen, das auf irgendeine Art und Weise personenbezogene Daten verarbeitet und speichert – auch nur vorübergehend – ist zum Bestellen eines Datenschutzbeauftragten laut Artikel 27 DSGVO verpflichtet.
Datenschutzbeauftragte werden schriftlich durch die Geschäftsführung benannt. Die Geschäftsführung entlässt dies jedoch nicht aus der letztlichen Verantwortung für den Datenschutz.

Zum einen stärkt ein gutes Datenschutz-Management-System die Rechte von Mitarbeitern und macht Arbeitgeber attraktiver. Zum anderen beugt guter Datenschutz finanziellen Schäden vor, da Strafen folgen können, wenn Unternehmen Daten nicht korrekt nach den DSGVO-Vorgaben Daten verarbeiten. Die Kontrollen hierzu werden immer konsequenter und kleine wie große Unternehmen müssen sich darauf einstellen.

Die Folgen eines Datenschutzlecks können jedoch über das Finanzielle hinausgehen. Langfristig verlorenes Vertrauen in ein Unternehmen schadet mehr als Bußgelder. Kunden, Mitarbeiter und Partner wissen umsichtigen Umgang mit ihren sensiblen Daten zu schätzen und bleiben Ihnen treu.

Unser Team erfahrener Datenschutzberater führt eine Vor-Ort-Prüfung durch, um die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen in Ihrem Unternehmen im Hinblick auf die Allgemeine Datenschutzverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und andere einschlägige Vorschriften gründlich zu analysieren.

Wir untersuchen mit aller gebotenen Akribie Ihre internen Strukturen, von Vereinbarungen mit Dienstleistern, über alle Dokumente und Websiteinhalte bis zu Personaldokumenten. Daraufhin erstellen wir einen Audit-Bericht zum Datenschutz, der uns als Grundlage dafür dient, die passenden Lösungen umzusetzen, um die im Audit entdeckten Schwachstellen zu schließen.

Umfang und Häufigkeit von Datenschutzschulungen (organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO) hängen von der Größe und Komplexität Ihres Unternehmens ab. Im Allgemeinen sollten alle Mitarbeiter mindestens einmal im Jahr eine Art von Datenschutzschulung erhalten. Dabei werden diese für Datenschutz und Datensicherheit sensibilisiert. Für Mitarbeiter, die häufiger mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen (z. B. IT-Mitarbeiter oder Kundendienstmitarbeiter), können öfter Schulungen erforderlich sein. Unsere Berater werden mit Ihnen zusammenarbeiten, um den für Ihr Unternehmen am besten geeigneten Schulungsplan und -inhalt zu ermitteln.|Es kommt darauf an, wie groß Ihr Unternehmen ist. Grundsätzlich sollte jeder Mitarbeiter mindestens einmal jährlich eine Datenschutzschulung erhalten. Dese dienen zur Sensibilisierung – womit schon viel erreicht sein kann. Mitarbeiter, die öfter mit personenbezogenen Daten in Kontakt kommen (IT-Mitarbeiter, Kundendienst u. a.), können öfter Schulungen nötig sein. Wir arbeiten diesbezüglich mit Ihnen zusammen, um den besten Schulungsplan für Ihr Unternehmen zu gestalten und die passenden Inhalte zu ermitteln.}

Unsere Datenschutzschulungen decken eine Vielzahl von Themen ab, darunter: Informationssicherheit, Schutz von Daten am Arbeitsplatz und der richtige Umgang mit Daten, GDPR/DSGVO-Grundsätze, Verständnis für personenbezogene Daten und deren Verwendung, Meldung von und Reaktion auf Datenschutzvorfälle, Sicherheitsprotokolle. Darüber hinaus können wir unsere Schulungen auf Ihre speziellen Bedürfnisse zuschneiden.

Ein Datenschutzmanagementsystem (DSMS) ist eine umfassende Lösung für die Erfassung, Auswertung und Umsetzung von Datenschutzmaßnahmen. Es hilft, einen Überblick über die zahlreichen Vorschriften zu erhalten, die zu beachten sind, um die Einhaltung der Datenschutzgesetze zu gewährleisten. So kann sichergestellt werden, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt und Risiken schnell und einfach erkannt werden können.


Das DSMS unterstützt auch die internen Prozesse des Compliance-Managements, des Risikomanagements und der IT-Sicherheit. Es ist auf die spezifischen Anforderungen des Unternehmens zugeschnitten und ermöglicht die Überwachung von Datenschutzmaßnahmen, die Nachvollziehbarkeit von Änderungen und den Nachweis im Falle eines Audits.


Zusätzlich zu den Datenschutzmaßnahmen bietet das DSMS auch umfangreiche Berichtsfunktionen, die detaillierte Informationen über den aktuellen Datenschutzstatus sowie angewandte Maßnahmen liefern. Dadurch können sowohl die Geschäftsleitung als auch die Mitarbeiter potenzielle Verstöße oder Risiken schnell erkennen und bei Bedarf geeignete Korrekturmaßnahmen ergreifen.

Unsere Beiträge

In unserem Blog behandeln wir aktuelle News bis hin zu wertvollen Informationen rund um BCM, IT-Sicherheit und Datenschutz.

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