Datenschutz Beratung Kiel

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Praxisnaher, kompetenter und ganzheitlicher Datenschutz für Ihr Unternehmen. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung mit einem unserer Datenschutzexperten und erhalten Sie genau die Beratung, die Sie benötigen!

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Ob CISO, CIO, IT-Leiter, IT-Manager, IT-Sicherheit – unsere Experten haben langjährige Erfahrungen aus der Praxis und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen eine effektive Lösung erhält.

Dr. Michael Gorski Consulting GmbH Team

Der Unterschied unserer Leistungen zu anderen Beratungen

Passgenaue Lösungen für Sie, unabhängig von Herstellern

Experten für IT-Security (zertifiziert)

Unverbindliche Anfrage

Wir arbeiten offen und kommunikativ mit Ihnen zusammen

Leistungen

Datenschutzbeauftragter (extern)
  • Offizielle Bestellung zum externen DSB
  • DSGVO-betreffende Beratung
  • Individuelle Kommunikation mit Dritten, wie zum Beispiel Datenschutzbehörden
Beratung zum Datenschutz
  • Datenschutzbestandsaufnahmen mit Datenschutzbericht
  • Datenschutzmanagementsystem-Einführung
  • Datenschutz-Maßnahmenkataloge mit Handlungsempfehlungen und Priorisierungen
  • Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
  • Gestaltung datenschutzkonformer Unternehmensprozesse nach gesetzlichen Vorgaben
  • DSFA (Datenschutzfolgeabschätzungen)
  • Anfragen von Betroffenen sachkundig bearbeiten
  • Audits zum Datenschutz, einmal im Jahr samt Maßnahmenkatalogen
  • Checklisten und Vorlagen z.B.:

Verträge zur Auftragsverarbeitung Datenschutzrichtlinien fürs Homeoffice

Datenschutz-Dokumentation
  • Verzeichnisse der Verfahren
  • Dokumente für Vorgaben und Policies
  • Verschwiegenheitsverpflichtungen
  • Datenschutzerklärungen (individuell)
Datenschutz Zertifizierung nach ISO 27701
  • Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems nach ISO 27701
  • Integration in bestehende Managementsysteme nach ISO 27001
  • Vorbereitung und Begleitung einer Zertifizierung
Check: Website-Datenschutz
  • Prüfung und Optimierung der eigenen Website auf Datenschutzschwachstellen
  • DS-konformer Cookie-Banner
Datenschutzschulungen
  • Mitarbeiter und Führungskräfte Schulungen zum Thema „Awareness“

Kostenlose Erstberatung

Unsere Experten beraten Sie gerne zu weiterführenden Fragen im Datenschutz und finden die passende Lösung für Ihr Unternehmen.
Wir sind in Kiel, Deutschland und Europa tätig und unterstützen Sie.

Häufig gestellte Fragen

zum Thema Datenschutz-Beratung Kiel

Externe Datenschutzbeauftragte bringen umfangreiche Fachexpertise mit, sodass sie supervidierende Meinungen und Lösungen anbieten können. Da sie weder durch Kündigungsschutz noch Betriebsratsmitbestimmung beeinflusst sind, bleibt ihre Objektivität unangetastet.

Viele Unternehmen müssen einen Datenschutzbeauftragten ernennen, um die Einhaltung neuester Vorschriften zur Verarbeitung personenbezogener und sensibler Daten zu gewährleisten. Ganz gleich, ob die Ernennung Pflicht ist oder einfach nur empfohlen wird: Datenschutzbeautragte stellen sicher, dass alle relevanten Prozesse in Unternehmen – unabhängig von deren Größe – auf dem neuesten Stand sind und den Vorschriften entsprechen.

Von automatisierten Systemen, die große Mengen Daten verarbeiten, bis hin zu Datenschutzverpflichtungen für Krankenakten: Die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten ist von unschätzbarem Wert, wenn es um die langfristige Sicherheit der IT eines Unternehmens geht.

Ja, gemäß Artikel 27 DSGVO ist jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet und speichert, auch wenn es nur vorübergehend ist, verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Datenschutzbeauftragte werden schriftlich durch die Geschäftsführung benannt. Die Geschäftsführung entlässt dies jedoch nicht aus der letztlichen Verantwortung für den Datenschutz.

Zum einen stärkt ein gutes Datenschutzmanagementsystem die Rechte von Mitarbeitern und macht Arbeitgeber attraktiver. Zum anderen verhindert guter Datenschutz ganz einfach große Schäden, da Strafen folgen können, wenn Unternehmen Daten nicht korrekt nach den DSGVO-Vorgaben Daten verarbeiten. Die Kontrollen hierzu werden immer schärfer und kleine wie große Unternehmen bleiben davon nicht verschont.

Die Kosten eines unzureichenden Datenschutzes gehen jedoch über die rein finanziellen Aspekte hinaus: Das Vertrauen von Kunden, Mitarbeitern und Partnern in ein Unternehmen kann verloren gehen. Diejenigen, die den Datenschutz ihrer Stakeholder in den Vordergrund stellen, zeigen ihr Engagement für verantwortungsvolles Handeln und stärken so das Vertrauen.

Unser Team erfahrener Datenschutzberater führt eine Vor-Ort-Prüfung durch, um die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen in Ihrem Unternehmen im Hinblick auf die Allgemeine Datenschutzverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und andere einschlägige Vorschriften gründlich zu analysieren.

Wir untersuchen mit aller gebotenen Akribie Ihre internen Strukturen, von Vereinbarungen mit Dienstleistern, über alle Dokumente und Websiteinhalte bis zu Personaldokumenten. Daraufhin erstellen wir einen Audit-Bericht zum Datenschutz, der uns als Grundlage dafür dient, die passenden Lösungen umzusetzen, um die im Audit entdeckten Schwachstellen zu schließen.

Umfang und Häufigkeit von Datenschutzschulungen (organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO) hängen von der Größe und Komplexität Ihres Unternehmens ab. Im Allgemeinen sollten alle Mitarbeiter mindestens einmal im Jahr eine Art von Datenschutzschulung erhalten. Dabei werden diese für Datenschutz und Datensicherheit sensibilisiert. Für Mitarbeiter, die häufiger mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen (z. B. IT-Mitarbeiter oder Kundendienstmitarbeiter), können öfter Schulungen erforderlich sein. Unsere Berater werden mit Ihnen zusammenarbeiten, um den für Ihr Unternehmen am besten geeigneten Schulungsplan und -inhalt zu ermitteln.|Es kommt darauf an, wie groß Ihr Unternehmen ist. Grundsätzlich sollte jeder Mitarbeiter mindestens einmal jährlich eine Datenschutzschulung erhalten. Dese dienen zur Sensibilisierung – womit schon viel erreicht sein kann. Mitarbeiter, die öfter mit personenbezogenen Daten in Kontakt kommen (IT-Mitarbeiter, Kundendienst u. a.), können öfter Schulungen nötig sein. Wir arbeiten diesbezüglich mit Ihnen zusammen, um den besten Schulungsplan für Ihr Unternehmen zu gestalten und die passenden Inhalte zu ermitteln.}

Unsere Datenschutzschulungen decken eine Vielzahl von Themen ab, darunter: Verständnis für personenbezogene Daten und deren Verwendung, Schutz von Daten, GDPR/DSGVO-Grundsätze, Informationssicherheit, Sicherheitsprotokolle, Meldung von und Reaktion auf Datenschutzvorfälle, der richtige Umgang mit Daten am Arbeitsplatz. Darüber hinaus können wir unsere Schulungen auf Ihre speziellen Bedürfnisse zuschneiden.

Zur Erfassung, Auswertung und Umsetzung von Datenschutzmaßnahmen bietet sich ein DSMS als umfassende Lösung an. Es hilft, einen Überblick über die zahlreichen Vorschriften zu erhalten, die zu beachten sind, um die Einhaltung der Datenschutzgesetze zu gewährleisten. Auf diese Weise können rechtliche Anforderungen erfüllt und Risiken schnell und einfach erkannt werden.


Unternehmen können ihre internen Prozesse für Compliance-Management, Risikomanagement und IT-Sicherheit mithilfe des DSMS optimieren. Es ermöglicht die Anpassung an die spezifischen Anforderungen des Unternehmens, die Überwachung von Datenschutzmaßnahmen, die Nachvollziehbarkeit von Änderungen und den Nachweis im Falle eines Audits.


Das DSMS umfasst auch eine Reihe von Berichtsfunktionen, die detaillierte Informationen über den Datenschutzstatus liefern und Maßnahmen, die zur Anwendunge kommen. Dies ermöglicht es sowohl der Geschäftsleitung als auch den Mitarbeitern, mögliche Verstöße oder Risiken schnell zu erkennen und bei Bedarf Korrekturmaßnahmen zu ergreifen.

Unsere Beiträge

In unseren Artikeln berichten wir von aktuellen News bis hin zu wertvollen Informationen rund um IT-Sicherheit, Datenschutz und BCM.

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