Datenschutz Beratung Essen

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Ob CISO, CIO, IT-Leiter, IT-Manager, IT-Sicherheit – unsere IT-Sicherheits-Berater haben langjährige Erfahrungen aus der Praxis und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen eine effektive Lösung erhält.

Dr. Michael Gorski Consulting GmbH Team

Der Unterschied unseres Angebots zu anderen Beratungen

Herstellerunabhängige, individuelle Lösungskonzepte

Zertifizierte Experten für IT-Sicherheit

Kostenlose Erstberatung

Wir arbeiten mit Ihnen partnerschaftlich zusammen

Leistungen

Datenschutzbeauftragter (extern)
  • Offizielle Bestellung zum externen DSB
  • DSGVO-betreffende Beratung
  • Individuelle Kommunikation mit Dritten, wie zum Beispiel Datenschutzbehörden
Beratung zum Datenschutz
  • Bestandsaufnahmen zum Datenschutz inkl. Bericht
  • Einführung eines Datenschutz-Managementsystems
  • Maßnahmekataloge samt Handlungsempfehlungen für den Datenschutz
  • Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
  • Gestaltung datenschutzkonformer Unternehmensprozesse nach gesetzlichen Vorgaben
  • Datenschutzfolgeabschätzungen
  • Bearbeitung von Betroffenenanfragen
  • Jährliche Datenschutzaudits mit Auditbericht und Maßnahmenkatalogen
  • Checklisten und Vorlagen z.B.:

Verträge zur Auftragsverarbeitung Richtlinien für den Datenschutz im Homeoffice

Datenschutz-Dokumentation
  • Verzeichnisse der Verfahren
  • Vorgabedokumente/Policies
  • Verschwiegenheitsverpflichtungen
  • Individuelle Datenschutzerklärungen
Datenschutz Zertifizierung nach ISO 27701
  • Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems nach ISO 27701
  • Integration in bestehende Managementsysteme nach ISO 27001
  • Vorbereitung und Begleitung einer Zertifizierung
Datenschutz-Website-Check
  • Scanning und Bereinigung von Datenschutzschwachstellen der eigenen Website
  • Cookie-Banner (datenschutzkonform)
Schulungen zum Datenschutz
  • Awareness-Schulungen für Mitarbeitende und Führungskräfte

Kostenlose Erstberatung

Unsere Experten beraten Sie gerne zu weiterführenden Fragen im Datenschutz und finden die passende Lösung für Ihr Unternehmen.
Wir sind in Essen, Deutschland und Europa tätig und unterstützen Sie.

Häufig gestellte Fragen

zum Thema Datenschutzberatung Essen

Externe Datenschutzbeauftragte bringen umfangreiche Expertise mit, sodass sie unabhängige Analysen und Hilfen anbieten können. Da sie weder durch Kündigungsschutz noch Betriebsratsmitbestimmung beeinflusst sind, bleibt ihre Objektivität unangetastet.

Viele Unternehmen müssen einen Datenschutzbeauftragten ernennen, um die Einhaltung neuester Vorschriften zur Verarbeitung personenbezogener und sensibler Daten zu gewährleisten. Ganz gleich, ob die Ernennung Pflicht ist oder einfach nur empfohlen wird: Datenschutzbeautragte stellen sicher, dass alle relevanten Prozesse in Unternehmen – unabhängig von deren Größe – alle relevanten Anforderungen erfüllen können.

Von automatisierten Systemen, die große Mengen Daten verarbeiten, bis hin zu Datenschutzverpflichtungen für Krankenakten: Die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten ist von unschätzbarem Wert, wenn es um die langfristige IT-Sicherheit eines Unternehmens geht.

Ja, gemäß Artikel 27 DSGVO ist jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet und speichert, auch wenn es nur vorübergehend ist, verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Die Geschäftsführung muss ihn schriftlich bestimmten und bleibe auch danach noch letztverantwortlich für den Datenschutz.

Zum einen stärkt ein gutes Datenschutz-Management-System die Rechte von Mitarbeitern und macht Arbeitgeber attraktiver. Zum anderen verhindert guter Datenschutz ganz einfach große Schäden, da Strafen folgen können, wenn Unternehmen Daten nicht korrekt nach den DSGVO-Vorgaben Daten verarbeiten. Die Kontrollen hierzu werden immer konsequenter und kleine wie große Unternehmen sind davon betroffen.

Die Folgekosten von schlechtem Datenschutz gehen jedoch weit über rein finanzielle Gesichtspunkte hinaus. Datenverlust ist gleich Vertrauensverlust. Wer auf die Daten seiner Kunden, Mitarbeiter und Geschäftspartner achtet, gewinnt Vertrauen und damit langfristige Beziehungen, die sich buchstäblich auszahlen.

Unsere Berater für Datenschutz führen vor Ort Prüfungen durch, um herauszufinden, ob Ihr Unternehmen gemäß der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und anderer Vorschriften, gut aufgestellt ist.

Wir untersuchen mit aller gebotenen Akribie Ihre internen Strukturen, von Vereinbarungen mit Dienstleistern, über alle Dokumente und Websiteinhalte bis zu Personaldokumenten. Daraufhin erstellen wir einen Audit-Bericht zum Datenschutz, der uns als Grundlage dafür dient, die passenden Lösungen umzusetzen, um die im Audit entdeckten Schwachstellen zu schließen.

Umfang und Häufigkeit von Datenschutzschulungen (organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO) hängen von der Größe und Komplexität Ihres Unternehmens ab. Im Allgemeinen sollten alle Mitarbeiter mindestens einmal im Jahr eine Art von Datenschutzschulung erhalten. Dabei werden diese für Datenschutz und Datensicherheit sensibilisiert. Für Mitarbeiter, die häufiger mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen (z. B. IT-Mitarbeiter oder Kundendienstmitarbeiter), können öfter Schulungen erforderlich sein. Unsere Berater werden mit Ihnen zusammenarbeiten, um den für Ihr Unternehmen am besten geeigneten Schulungsplan und -inhalt zu ermitteln.|Es kommt darauf an, wie groß Ihr Unternehmen ist. Grundsätzlich sollte jeder Mitarbeiter mindestens einmal jährlich eine Datenschutzschulung erhalten. Dese dienen zur Sensibilisierung – womit schon viel erreicht sein kann. Mitarbeiter, die öfter mit personenbezogenen Daten in Kontakt kommen (IT-Mitarbeiter, Kundendienst u. a.), können öfter Schulungen nötig sein. Wir arbeiten diesbezüglich mit Ihnen zusammen, um den besten Schulungsplan für Ihr Unternehmen zu gestalten und die passenden Inhalte zu ermitteln.}

Unsere Datenschutzschulungen decken eine Vielzahl von Themen ab, darunter: Der richtige Umgang mit Daten am Arbeitsplatz, Schutz von Daten, Verständnis für personenbezogene Daten und deren Verwendung, GDPR/DSGVO-Grundsätze, Informationssicherheit, Meldung von und Reaktion auf Datenschutzvorfälle, Sicherheitsprotokolle. Darüber hinaus können wir unsere Schulungen auf Ihre speziellen Bedürfnisse zuschneiden.

Ein Datenschutzmanagementsystem (DSMS) ist eine umfassende Lösung für die Erfassung, Auswertung und Umsetzung von Datenschutzmaßnahmen. Es hilft, einen Überblick über die zahlreichen Vorschriften zu erhalten, die zu beachten sind, um die Einhaltung der Datenschutzgesetze zu gewährleisten. So kann sichergestellt werden, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt und Risiken schnell und einfach erkannt werden können.


Mit dem DSMS können Unternehmen ihre internen Prozesse für Compliance-Management, Risikomanagement und IT-Sicherheit optimieren. Durch die Anpassung an die spezifischen Anforderungen des Unternehmens können Datenschutzmaßnahmen überwacht, Änderungen nachvollzogen und im Falle eines Audits nachgewiesen werden.


Das DSMS umfasst auch eine Reihe von Berichtsfunktionen, die detaillierte Informationen über den Datenschutzstatus liefern und Maßnahmen, die zur Anwendunge kommen. Dies ermöglicht es sowohl der Geschäftsleitung als auch den Mitarbeitern, mögliche Verstöße oder Risiken schnell zu erkennen und bei Bedarf Korrekturmaßnahmen zu ergreifen.

Unsere Blog-Artikel

In unseren Artikeln behandeln wir aktuelle Neuigkeiten bis hin zu wertvollen Informationen rund um Datenschutz, BCM und IT-Sicherheit.

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